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Bekanntmachung über die Androhung der Hinterlegung der Barabfindung für ausgeschlossene Minderheitsaktionäre der Ureg20/12/2012 German Company Register, Allemagne

Texte

Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG

Neuhardenberg

Bekanntmachung über die Androhung der Hinterlegung der Barabfindung
für ausgeschlossene Minderheitsaktionäre der Landesbank Berlin Holding AG

Berlin

- ISIN DE0008023227 -
(WKN 802322)

Die außerordentliche Hauptversammlung der Landesbank Berlin Holding AG, Berlin (im Folgenden "LBBH"), hat am 25. April 2012 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der LBBH auf die Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG, Neuhardenberg, als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss wurde am 1. August 2012 in das Handelsregister der LBBH beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (HRB 527 B) eingetragen und am 3. August 2012 im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Mit der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Bundesanzeiger am 3. August 2012 wurde auch bekannt gemacht, dass soweit die Barabfindung für die Aktien nicht innerhalb von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung entgegengenommen worden ist, sich die Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG vorbehält, diese nach entsprechender dreimaliger Androhung zugunsten der Berechtigten bei der Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts Berlin-Tiergarten unter Verzicht auf die Rücknahme zu hinterlegen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung der dritten Androhung der Hinterlegung der Barabfindungsbeträge für die ehemaligen Minderheitsaktionäre der LBBH, die mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses am 1. August 2012 ausgeschlossen wurden.

 

Berlin, im Dezember 2012

Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG

Die Geschäftsführung

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : BSK 1818 Holding AG, Berlin, Allemagne.

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