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Ordentliche Hauptversammlung Ureg 17/05/2023 Registre des entreprises allemand (publications de sociétés), Allemagne

Texte

HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Hannover Gem. § 13 der Satzung des HDI V.a.G. laden wir hiermit die Mitgliedergruppenvertreter und die nach § 15 Abs. 2 der Satzung stimmberechtigten Mitglieder zu der am Donnerstag, 22. Juni 2023, um 16:00 Uhr im Verwaltungsgebäude des HDI V.a.G., Konferenzraum "Amerika",
?? Rue sans nom, 30659 Hannover, Allemagne
, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung: 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst zusammengefasstem Lagebericht für den HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. und den Konzern für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrats 2. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands zu entlasten. 3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats zu entlasten. 4. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen. 5. Neuwahl des Aufsichtsrats Die Amtszeit des derzeitigen Aufsichtsrats, der sich gem. §§ 189 Abs. 3 VAG, 101 AktG ausschließlich aus von der Hauptversammlung zu wählenden Vertretern zusammensetzt, endet mit Ablauf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung. Damit ist eine Neuwahl des Aufsichtsrats erforderlich. Nach § 8 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung regelmäßig für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die Hauptversammlung kann bei der Wahl eine kürzere Amtszeit bestimmen. Um bereits bei der Wahl die Vorgaben der Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats angemessen zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf die Altersgrenze und die Zugehörigkeitsdauer, und um flexibel auf sich ändernde Anforderungen an die Kompetenzen reagieren zu können, soll die vorgeschlagene Amtszeit für einige der nachstehend genannten Kandidatinnen und Kandidaten nicht die bisher regelmäßige Amtszeit von fünf Jahren umfassen. Damit wird auch die stufenweise Bildung eines sogenannten "Staggered Board" für die Zukunft ermöglicht. Herr Haas und Frau Titzrath sollen für circa fünf Jahre, Herr Dr. Brenk und Herr Dr. Günther für circa vier Jahre, und Herr Dr. Jung sowie Herr Steiner für circa drei Jahre gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen: a) Dr. Joachim Brenk, Lübeck, Vorstandsvorsitzender der L. Possehl & Co. mbH b) Dr. Christof Günther, Merseburg, Geschäftsführer der InfraLeuna GmbH c) ??????? ????, Burgwedel, Aufsichtsratsvorsitzender der Talanx AG und des HDI V.a.G. d) Dr. Hermann Jung, Heidenheim, Ehem. Mitglied der Geschäftsführung der Voith GmbH e) Norbert Steiner, Baunatal, Ehem. Vorstandsvorsitzender der K+S AG f) Angela Titzrath, Hamburg, Vorstandsvorsitzende der Hamburger Hafen und Logistik AG Die vorgeschlagene Kandidatin unter f) und der vorgeschlagene Kandidat unter c) werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, gewählt. Die vorgeschlagenen Kandidaten unter a) und b) werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, gewählt. Die vorgeschlagenen Kandidaten unter d) und e) werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, gewählt. Es ist vorgesehen, dass Herr ??????? ???? im Fall seiner Wahl durch die Hauptversammlung wieder für den Vorsitz im Aufsichtsrat vorgeschlagen wird. Die Hauptversammlung ist an diese Vorschläge nicht gebunden. 6. Feststellung der Wahl von Mitgliedergruppenvertretern Teilnahmebedingungen: Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 die Mitgliedergruppenvertreter und die selbstvertretungsberechtigten Mitglieder berechtigt. Das Stimmrecht in der Hauptversammlung bestimmt sich nach dem Anteil an dem Gesamtbeitrag der Mitglieder des HDI V.a.G. aus dem direkt abgeschlossenen Geschäft im abgelaufenen Geschäftsjahr. Mitglieder, deren Versicherungsverhältnis nach § 4 Abs. 1 Satz 3 oder 4 auf eine andere Gesellschaft übergegangen ist, werden für Zwecke der Berechnung des Stimmrechts mit dem aufgrund des übergegangenen Versicherungsverhältnisses an die andere Gesellschaft jeweils entrichteten Beitrag berücksichtigt. Mitglieder, deren Mitgliedschaft auf einem Versicherungsverhältnis beruht, das der HDI V.a.G. als Mitversicherer neben der HDI Global SE oder der HDI Versicherung AG (vormals HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG) abgeschlossen hat, werden für Zwecke des Stimmrechts mit dem gesamten an den HDI V.a.G. und die HDI Global SE bzw. die HDI Versicherung AG aufgrund dieses Versicherungsverhältnisses entrichteten Beitrag berücksichtigt. Die Summe dieser Beiträge fließt in den Gesamtbeitrag ein. Ein Beitrag in Höhe von je angefangenen 0,15 ‰ dieses so berechneten Gesamtbeitrages gewährt eine Stimme. Mitglieder, deren Beitrag mindestens zwei Stimmen gewährt, können das Stimmrecht selbst ausüben. Sie müssen dies dem HDI V.a.G. mindestens eine Woche vor dem Tag der Hauptversammlung unter Angabe der Mitgliedsnummer und unter Beifügung einer schriftlichen Vollmacht im Original für die teilnehmenden Vertreter mitteilen. Vertreter können nur Mitglieder der Organe oder Arbeitnehmer des Mitglieds oder eines mit dem Mitglied verbundenen Unternehmens sein. Wenn das Mitglied seine Stimmrechte nicht selbst ausübt, werden seine Stimmen von dem zuständigen Mitgliedergruppenvertreter vertreten. Die Mitgliedergruppenvertreter vertreten sämtliche Stimmen, die auf die von ihnen vertretene Mitgliedergruppe entfallen und die nicht von einzelnen Mitgliedern selbst nach dem vorstehenden Absatz ausgeübt werden. Sind mehrere Mitgliedergruppenvertreter für eine Mitgliedergruppe gewählt, werden die auf die Gruppe entfallenden Stimmen gleichmäßig auf die Mitgliedergruppenvertreter verteilt. Die Mitgliedergruppenvertreter sind berechtigt, einem anderen Mitgliedergruppenvertreter schriftlich Vollmacht für die Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung zu erteilen. Gem. § 13 Abs. 3 der Satzung werden die Mitgliedergruppenvertreter und die nach § 15 Abs. 2 der Satzung stimmberechtigten Mitglieder außerdem direkt unter Angabe der Tagesordnung eingeladen. Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie VVaG, Hanovre, Allemagne.