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Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung Ureg09/11/2007 German Company Register, Allemagne
Texte
Hageda AktiengesellschaftKölnISIN: DE0006005002Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung
in das
Einziger Tagesordnungspunkt:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der HAG Holding GmbH,
Das Grundkapital der Hageda Aktiengesellschaft in Höhe von EUR 5.000.000,00 ist eingeteilt in 200.000 Aktien, die jeweils einen Nennwert von EUR 25,00 haben. Der Hauptaktionärin gehören insgesamt 195.210 Aktien der Hageda Aktiengesellschaft, was einem Anteil von 97,61% des Grundkapitals der Hageda Aktiengesellschaft entspricht. Die HAG Holding GmbH ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Die Hauptaktionärin hat mit Schreiben vom 6. November 2007 und 9. November 2007 ein Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG an die Hageda Aktiengesellschaft gerichtet, die Hauptversammlung der Hageda Aktiengesellschaft solle über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschließen. Die Minderheitsaktionäre sollen für die Übertragung ihrer Aktien eine Barabfindung in Höhe von EUR 2.231,00 je Aktie im Nennbetrag von EUR 25,00 erhalten. Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich 2 vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Hauptaktionärin hat dem Vorstand der Hageda Aktiengesellschaft gemäß § 327b Abs. 3 AktG die Erklärung der Commerzbank AG, Filiale Ulm, übermittelt, durch welche die Commerzbank AG, Filiale Ulm, die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtungen der Hauptaktionärin übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister der Hageda Aktiengesellschaft unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen sowie nach Eintritt der Bedingungen für die freiwillige Zuzahlung diese zu leisten. Die Hauptaktionärin hat für die Hauptversammlung der Hageda Aktiengesellschaft in einem schriftlichen Bericht die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet. Die Angemessenheit der von der Hauptaktionärin festgelegten Barabfindung wurde durch den vom Landgericht Köln ausgewählten und gemäß Beschluss vom 5. Oktober 2007 bestellten Herrn Michael Wahlscheidt, c/o Rölfs WP Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt. Auslage von Unterlagen Vom Tag der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der Verwaltung der
Auf Verlangen wird die Hageda Aktiengesellschaft jedem Aktionär eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen unverzüglich und kostenlos übersenden. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der außerordentlichen Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre ausliegen. Teilnahmeberechtigung an der außerordentlichen Hauptversammlung durch Anmeldung unter Nachweis des Anteilsbesitzes Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 18 der Satzung der Hageda Aktiengesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur außerordentlichen Hauptversammlung angemeldet und der Hageda Aktiengesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Zum Nachweis genügt eine in Textform erstellte Bescheinigung über den Aktienbesitz des depotführenden Instituts. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 30. November 2007, 0.00 Uhr, zu beziehen. Der Nachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 14. Dezember 2007 unter der folgenden Adresse zugehen:
Stimmrecht und Stimmrechtsvertretung Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der außerordentlichen Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht muss in Schriftform erteilt und auf Verlangen vorgelegt werden, es sei denn, der Bevollmächtigte ist ein Kreditinstitut oder ein anderer geschäftsmäßig Handelnder, dessen Bevollmächtigung nach § 135 Aktiengesetz hiervon befreit ist. Auf Verlangen übermitteln wir jedem stimmberechtigten Aktionär in Textform ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung. Gegenanträge von Aktionären Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG bitten wir ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:
Anderweitig adressierte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Wir werden eventuelle Gegenanträge von Aktionären, die bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung unter der oben genannten Adresse eingehen, im Internet unter www.hageda.de zugänglich machen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlichen. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung In Ergänzung zu den vorstehenden Angaben teilen wir mit, dass zum Zeitpunkt der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung das Grundkapital der Gesellschaft EUR 5.000.000,00 beträgt und in 200.000 Aktien im Nennbetrag von je EUR 25,00 eingeteilt ist. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Je EUR 25,00 Nennbetrag gewähren eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 200.000.
Köln, im November 2007 Der Vorstand |
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Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Hageda GmbH, Ulm, Allemagne.