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Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung Ureg09/11/2007 German Company Register, Allemagne

Texte

Hageda Aktiengesellschaft

Köln

ISIN: DE0006005002

Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung


Hierdurch laden wir unsere Aktionäre ein zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am

 

21. Dezember 2007
11.00 Uhr

in das

 

Konferenzzentrum
Stresemannstraße 79
70191 Stuttgart

 

Einziger Tagesordnungspunkt:


Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Hageda Aktiengesellschaft, Köln, auf die HAG Holding GmbH, Ulm, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß den §§ 327a ff. Aktiengesetz

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der HAG Holding GmbH,

?? Rue sans nom, 89079 Ulm, Allemagne
, eingetragen im Handelsregister des AG Ulm unter HRB 721451, folgenden Beschluss zu fassen:

 

"Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Hageda Aktiengesellschaft werden nach dem Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 2.231,00 je Aktie im Nennbetrag von EUR 25,00 der Hageda Aktiengesellschaft auf die HAG Holding GmbH,

?? Rue sans nom, 89079 Ulm, Allemagne
, (Hauptaktionärin), übertragen."

Das Grundkapital der Hageda Aktiengesellschaft in Höhe von EUR 5.000.000,00 ist eingeteilt in 200.000 Aktien, die jeweils einen Nennwert von EUR 25,00 haben. Der Hauptaktionärin gehören insgesamt 195.210 Aktien der Hageda Aktiengesellschaft, was einem Anteil von 97,61% des Grundkapitals der Hageda Aktiengesellschaft entspricht. Die HAG Holding GmbH ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.

Die Hauptaktionärin hat mit Schreiben vom 6. November 2007 und 9. November 2007 ein Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG an die Hageda Aktiengesellschaft gerichtet, die Hauptversammlung der Hageda Aktiengesellschaft solle über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschließen.

Die Minderheitsaktionäre sollen für die Übertragung ihrer Aktien eine Barabfindung in Höhe von EUR 2.231,00 je Aktie im Nennbetrag von EUR 25,00 erhalten. Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich 2 vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

Die Hauptaktionärin hat dem Vorstand der Hageda Aktiengesellschaft gemäß § 327b Abs. 3 AktG die Erklärung der Commerzbank AG, Filiale Ulm, übermittelt, durch welche die Commerzbank AG, Filiale Ulm, die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtungen der Hauptaktionärin übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister der Hageda Aktiengesellschaft unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen sowie nach Eintritt der Bedingungen für die freiwillige Zuzahlung diese zu leisten.

Die Hauptaktionärin hat für die Hauptversammlung der Hageda Aktiengesellschaft in einem schriftlichen Bericht die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet. Die Angemessenheit der von der Hauptaktionärin festgelegten Barabfindung wurde durch den vom Landgericht Köln ausgewählten und gemäß Beschluss vom 5. Oktober 2007 bestellten Herrn Michael Wahlscheidt, c/o Rölfs WP Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt.

 

Auslage von Unterlagen

Vom Tag der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der Verwaltung der

?? Rue sans nom, 22045 Hamburg, Allemagne
, folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus:

der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;

die Jahresabschlüsse der Hageda Aktiengesellschaft sowie die Konzernabschlüsse für die letzten drei Geschäftsjahre, also für die Geschäftsjahre 2004, 2005 und 2006, sowie die dazugehörigen Lageberichte und Konzernlageberichte für die Geschäftsjahre 2004, 2005 und 2006;

der von der Hauptaktionärin erstattete Bericht über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG;

der von Herrn Michael Wahlscheidt, c/o Rölfs WP Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, erstattete Prüfungsbericht gemäß § 327c Abs. 2 Sätze 2-4 AktG.

Auf Verlangen wird die Hageda Aktiengesellschaft jedem Aktionär eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen unverzüglich und kostenlos übersenden. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der außerordentlichen Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre ausliegen.

 

Teilnahmeberechtigung an der außerordentlichen Hauptversammlung durch Anmeldung unter Nachweis des Anteilsbesitzes

Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 18 der Satzung der Hageda Aktiengesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur außerordentlichen Hauptversammlung angemeldet und der Hageda Aktiengesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Zum Nachweis genügt eine in Textform erstellte Bescheinigung über den Aktienbesitz des depotführenden Instituts. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 30. November 2007, 0.00 Uhr, zu beziehen. Der Nachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 14. Dezember 2007 unter der folgenden Adresse zugehen:

 

Hageda Aktiengesellschaft
c/o Deutsche Bank AG
General Meetings
60272 Frankfurt/Main

 

Stimmrecht und Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der außerordentlichen Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht muss in Schriftform erteilt und auf Verlangen vorgelegt werden, es sei denn, der Bevollmächtigte ist ein Kreditinstitut oder ein anderer geschäftsmäßig Handelnder, dessen Bevollmächtigung nach § 135 Aktiengesetz hiervon befreit ist. Auf Verlangen übermitteln wir jedem stimmberechtigten Aktionär in Textform ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung.

 

Gegenanträge von Aktionären

Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG bitten wir ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:

 

Hageda Aktiengesellschaft
- Vorstand und Verwaltung -
Rahlau 88-90
22045 Hamburg
Telefax: 040 66 988-406

Anderweitig adressierte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Wir werden eventuelle Gegenanträge von Aktionären, die bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung unter der oben genannten Adresse eingehen, im Internet unter www.hageda.de zugänglich machen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlichen.

 

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung

In Ergänzung zu den vorstehenden Angaben teilen wir mit, dass zum Zeitpunkt der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung das Grundkapital der Gesellschaft EUR 5.000.000,00 beträgt und in 200.000 Aktien im Nennbetrag von je EUR 25,00 eingeteilt ist. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Je EUR 25,00 Nennbetrag gewähren eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 200.000.

 

Köln, im November 2007

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Hageda GmbH, Ulm, Allemagne.