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Bekanntmachung über die Ausschüttung auf das Genusskapital Ureg22/05/2019 German Company Register, Allemagne

Texte

Bertelsmann SE & Co. KGaA

Gütersloh

- ISIN: DE0005229900, DE0005229942 -

Bekanntmachung über die Ausschüttung auf das Genusskapital

Die Inhaber unserer Genussscheine im Gesamtgrundbetrag von Euro 301.324.177,75 haben aufgrund der Genussscheinbedingungen für die 12 Monate des Geschäftsjahres 2018 (1. Januar bis 31. Dezember 2018) im Fall der Genussscheine 2001 (ISIN DE0005229942) Anspruch auf eine Gewinnausschüttung in Höhe von 15 % des Grundbetrages sowie im Fall der Genussscheine 1992 (ISIN DE0005229900) Anspruch auf eine Gewinnausschüttung in Höhe von 7,83 % des Grundbetrages der Genussscheine.

Die Ausschüttung erfolgt unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute.

Inhaber von Genussscheinen 1992 (ISIN DE0005229900), die Genussscheinurkunden selbst verwahren, erhalten eine Ausschüttung in Höhe von Euro 4,00341543 je Genussschein im Grundbetrag von DM 100,-- gegen Einreichung der Mantelurkunde sowie dazugehörigem Talon unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer.

Gemäß § 6 der Bedingungen der Genussscheine 1992 (ISIN DE0005229900) und der Genussscheine 2001 (ISIN DE0005229942) hat der Abschlussprüfer unseres Unternehmens in unserem Auftrag die Ermittlung des Gewinnanteils und des Gewinnanspruchs bzw. der Gewinnausschüttung geprüft und uns als Ergebnis der Prüfung bestätigt, dass wir diese zutreffend ermittelt haben.

Entsprechend den Genussscheinbedingungen, wonach der Gewinnanspruch bzw. die Gewinnausschüttung am ersten Bankarbeitstag nach der ordentlichen Hauptversammlung fällig ist, wird die Ausschüttung für alle Genussscheine ab dem

22. Mai 2019

vorgenommen.

Zahlstellen sind neben der Gesellschaftskasse die Niederlassungen folgender Kreditinstitute:

 

Deutsche Bank AG
Commerzbank AG

Vom Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages wird abgesehen, wenn ein Genussscheininhaber dem depotführenden Kreditinstitut eine Nicht-Veranlagungsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamtes eingereicht hat. Entsprechendes gilt, sofern der Genussscheininhaber seiner Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt hat, im Rahmen des dort genannten Freistellungslimits.

 

Gütersloh, im Mai 2019

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Bertelsmann SE & Co. KGaA, Gütersloh, Allemagne.