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Aufsichtsrat Ureg05/09/2013 German Company Register, Allemagne
Texte
ADC Automotive Distance Control Systems GmbHLindauBekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß § 97 Abs. 1 AktGDie Geschäftsführung der ADC Automotive Distance Control Systems GmbH, Lindau (B), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) unter HRB 6408, gibt hiermit bekannt, dass nach ihrer Ansicht der Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist. Derzeit besteht bei der Gesellschaft kein Aufsichtsrat. ADC Automotive Distance Control Systems GmbH beschäftigt regelmäßig mehr als 500 aber weniger als 2.000 Arbeitnehmer. Nach Ansicht der Geschäftsführung ist die Gesellschaft gemäß § 1 Absatz 1 Ziffer 3 DrittelBetG verpflichtet, einen Aufsichtsrat zu bilden, der sich gemäß §§ 4 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 DrittelBetG i.V.m. §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG zu einem Drittel aus Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer und zu zwei Dritteln aus Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner zusammensetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft einen Aufsichtsrat errichten wird der sich aus zwei Vertretern der Arbeitnehmer und vier Vertretern der Anteilseigner zusammensetzt, wenn nicht in § 98 Absatz 2 AktG genannte Antragsberechtigte innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung das nach § 98 Absatz 1 AktG zuständige Gericht, das Landgericht Kempten (Adresse: Diese Bekanntmachung wird gemäß § 97 Absatz 1 Satz 1 AktG, § 12 GmbHG im elektronischen Bundesanzeiger und gleichzeitig durch Aushang in den Betrieben der Gesellschaft veröffentlicht.
Lindau (B), im September 2013 Die Geschäftsführung |
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : ADC Automotive Distance Control Systems GmbH, Lindau (Bodensee), Allemagne.