Moteur de recherche d’entreprises européennes

Ins­crip­tion – Membre du conseil exécutif (2 personnes) – Siège : Hambourg – Dé­no­mi­na­tion : Wohnungsgenossenschaft Hamburg-Wandsbek von 1897 eG – Objet social Hrcdd10/06/2002 German Trade Register daily updates, Allemagne

Vue d’ensemble

Texte

Nummer der Eintragung

a) Firma

b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen

c) Gegenstand des Unternehmens

Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft

a) Allgemeine Vertretungsregelung

b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis

Prokura

a) Rechtsform und Satzung

b) Sonstige Rechtsverhältnisse

a) Tag der Eintragung

b) Bemerkungen

1

a) Wohnungsgenossenschaft Hamburg-Wandsbek von 1897 e.G.

b) Hamburg

c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Die Nachschußpflicht der Genossen ist auf die Haftsumme von EUR 1.040,-- ab 01.01.2001 beschränkt.

a)

b) Vorstand: ?????, ???????, Dipl.-????????, ?????????? Vorstand: ??????, ???????, Kauffrau, Hamburg

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied ?????, ??????, Reinbek, *??.??.????

a) eingetragene Genossenschaft Satzung vom 27.08.1897 zuletzt geändert am 22.06.2000

b) (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma.der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 von zwei Vorstandsmitgliedern oder einem Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden oder bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen werden mit Ausnahme solcher Bekanntmachungen, die die Wahl zur Vertreterversammlung betreffen, in der Zeitschrift "Die Wohnungswirtschaft" oder im "Hamburger Abendblatt" veröffentlicht. (3) Sind Bekanntmachungen in den im vorstehenden Satz genannten Blättern nicht zu erreichen, so werden sie in einem vom Registergericht zu bestimmenden Blatt veröffentlicht bis die Vertreterversammlung ein anderes Blatt bestimmt hat und eine entsprechende Satzungsänderung in das Genossenschafsregister eingetragen ist.

a) 10.06.2002 Scharnweber

b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 22.09.1897

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Wohnungsgenossenschaft Hamburg-Wandsbek von 1897 eG, Hambourg, Allemagne.