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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Ureg17/09/2024 German Company Register, Allemagne
Texte
Obotritia Capital KGaAPotsdamEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung
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| I. |
Tagesordnung |
| 1. |
Anzeige des persönlich haftenden Gesellschafters über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 283 Nr. 6 AktG i. V. m. § 92 Abs. 1 AktG Der Hauptversammlung wird angezeigt, dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da er sich entsprechend der gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des persönlich haftenden Gesellschafters über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG beschränkt. |
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| 2. |
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 und des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 können ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft ( Marlene-Dietrich-Allee 12b, 14482 Potsdam ) eingesehen werden. Auf Verlangen stellt die Gesellschaft eine Abschrift bereit. Sie werden den der Hauptversammlung zugeschalteten Kommanditaktionären während der Hauptversammlung online zugänglich gemacht. Angesichts des Jahresfehlbetrags und des Bilanzverlustes für das Geschäftsjahr 2022 erübrigt sich ein Gewinnverwendungsvorschlag.Der persönlich haftende Gesellschafter und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 in der vorgelegten Fassung festzustellen. |
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des persönlich haftenden Gesellschafters für das Geschäftsjahr 2022 Der persönlich haftende Gesellschafter und der Aufsichtsrat schlagen vor, dem persönlich haftenden Gesellschafter für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen. |
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Der persönlich haftende Gesellschafter und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen. |
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| 5. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 16 Abs. 1 Satz 2 der Satzung Der persönlich haftende Gesellschafter und der Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen: § 16 Abs. 1 Satz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
Im Übrigen bleibt § 16 Abs. 1 der Satzung unverändert. |
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| 6. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 Der Aufsichtsrat schlägt gemäß seiner Verpflichtung nach § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG vor, die Domus Steuerberatungs-AG |
| II. |
Ergänzende Angaben und Hinweise zum Ablauf |
| 1. |
Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Kommanditaktionäre Der persönliche haftende Gesellschafter hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die Hauptversammlung gemäß § 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 118a AktG i. V. m. § 15 Abs. 3 der Satzung ohne physische Präsenz der Kommanditaktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Ort der Hauptversammlung im Sinne des AktG sind die Räumlichkeiten der Kanzlei OMX, Da die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung zu einigen Modifikationen beim Ablauf der Versammlung sowie der Ausübung der Aktionärsrechte führt, bitten wir unsere Kommanditaktionäre um besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise zur Möglichkeit der Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton, zur Ausübung des Rechts zur Stellungnahme, des Stimmrechts und des Fragerechts sowie weiterer Aktionärsrechte. |
| 2. |
Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung, elektronische Teilnahme Die Hauptversammlung wird mithilfe der Plattform Microsoft Teams in Bild und Ton übertragen. Den Zugangslink erhalten die Kommanditaktionäre bis spätestens 21. Oktober 2024, 24:00 Uhr (MESZ), per E-Mail. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Übertragung von einer stabilen Internetverbindung abhängig ist. Weiterhin bedürfen die Kommanditaktionäre zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Wege der Videokommunikation Hardware, die ein Mikrofon sowie eine Videokamera beinhaltet (beispielsweise einen Laptop/PC kombiniert mit Kopfhörern und Webcam). Ordnungsgemäß angemeldete Kommanditaktionäre können sich über den Zugangslink einloggen und am Tag der Hauptversammlung ab 10:00 Uhr (MESZ) im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG elektronisch an der Hauptversammlung teilnehmen. |
| 3. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts, sind gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung diejenigen Kommanditaktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum 17. Oktober 2024, 24:00 Uhr (MESZ), mit einfacher E-Mail-Nachricht an ir@obocap.com bei der Gesellschaft anmelden. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, ist gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung durch einen durch das depotführende Institut in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes nachzuweisen. Dieser Nachweis muss der Gesellschaft, wie auch die Anmeldung, spätestens bis zum 17. Oktober 2024, 24:00 Uhr (MESZ), mit einfacher E-Mail-Nachricht unter der E-Mail-Adresse ir@obocap.com zugehen. |
| 4. |
Bevollmächtigung eines Dritten zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Rechte Kommanditaktionäre können sich auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder einen sonstigen Dritten, vertreten lassen und ihr Stimmrecht und sonstige Rechte durch den Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung des Kommanditaktionärs zur Hauptversammlung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes des Aktionärs, jeweils wie vorstehend unter Ziffer 3 beschrieben, erforderlich. Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Wenn weder ein Intermediär (z. B. ein Kreditinstitut) noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder ein anderer diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG Gleichgestellter bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Eine E-Mail, aus der sich die Bevollmächtigung ergibt, genügt. Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerrufs steht die E-Mail-Adresse ir@obocap.com zur Verfügung. |
| 5. |
Recht zur Stellungnahme Die ordnungsgemäß zu der Hauptversammlung angemeldeten Kommanditaktionäre haben das Recht, vor der Hauptversammlung Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation mit einfacher E-Mail-Nachricht an ir@obocap.com bei der Gesellschaft einreichen. Die Stellungnahmen sind bis fünf Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum 18. Oktober 2024, 24:00 Uhr (MESZ), einzureichen und werden den ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldeten Kommanditaktionären bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum 19. Oktober 2024, 24:00 Uhr (MESZ), zugänglich gemacht. Die Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen vor der Hauptversammlung begründet keine Möglichkeit zur Vorab-Einreichung von Fragen gemäß § 131 Abs. 1a AktG. Etwaige in Stellungnahmen enthaltene Fragen, Anträge, Wahlvorschläge und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung werden daher in der virtuellen Hauptversammlung nicht berücksichtigt. Diese sind ausschließlich auf den in dieser Einberufung gesondert angegebenen Wegen einzureichen beziehungsweise zu stellen oder zu erklären. |
| 6. |
Ausübung des Stimmrechts Die ordnungsgemäß zu der Hauptversammlung angemeldeten Kommanditaktionäre können ihr Stimmecht in der Hauptversammlung unmittelbar elektronisch ausüben. Der Versammlungsleiter wird die genauen technischen Modalitäten in der Hauptversammlung erläutern. |
| 7. |
Rederecht gemäß § 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 130a Abs. 5 und 6 AktG Kommanditaktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der Hauptversammlung ein Rederecht im Wege der Videokommunikation. Der Versammlungsleiter wird die genauen technischen Modalitäten in der Hauptversammlung erläutern. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG sowie alle Arten von Auskunftsverlangen nach § 131 AktG dürfen Bestandteil eines Redebeitrags sein. Nach § 18 Abs. 3 Satz 1 der Satzung kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Kommanditaktionäre zeitlich angemessen beschränken. |
| 8. |
Auskunftsrecht gemäß § 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 131 AktG Die ordnungsgemäß zu der Hauptversammlung angemeldeten Kommanditaktionäre können ihr Auskunftsrecht nach § 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 131 AktG unmittelbar elektronisch ausüben. Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter in der Hauptversammlung gemäß § 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 131 Abs. 1f AktG festlegt, dass alle Arten des Auskunftsrechts nach § 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 131 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts (siehe oben unter Ziffer 7) ausgeübt werden dürfen. Eine anderweitige Einreichung von Fragen im Wege der elektronischen oder sonstigen Kommunikation ist weder vor noch während der Hauptversammlung vorgesehen. Der Versammlungsleiter wird die genauen technischen Modalitäten in der Hauptversammlung erläutern. Nach § 18 Abs. 3 Satz 1 der Satzung kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Kommanditaktionäre zeitlich angemessen beschränken. |
| 9. |
Einlegung von Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung Kommanditaktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, haben gemäß § 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG die Möglichkeit, während der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation Widerspruch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung beim persönlich haftenden Gesellschafter zu erklären. Der Versammlungsleiter wird die genauen technischen Modalitäten in der Hauptversammlung erläutern. |
| 10. |
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 122 Abs. 2 AktG Kommanditaktionäre, deren Anteile den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, d. h. spätestens bis zum 29. September 2024, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an nachstehende E-Mail-Adresse: ir@obocap.com Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Kommanditaktien ist/sind und dass er/sie die Aktien bis zur Entscheidung des persönlich haftenden Gesellschafters über den Antrag hält/halten. Bei der Berechnung dieser Frist sind §§ 70 und 121 Abs. 7 AktG zu beachten. Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. |
| 11. |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 278 Abs. 3 AktG i. V. m. §§ 126 Abs. 1 und 4, 127 AktG Kommanditaktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag des persönlich haftenden Gesellschafters und/oder Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Wahlvorschläge an die Gesellschaft übersenden. Gegenanträge sowie Wahlvorschläge von Kommanditaktionären, die bis spätestens zum 9. Oktober 2024, 24:00 Uhr (MESZ), unter der E-Mail-Adresse ir@obocap.com bei der Gesellschaft eingegangen sind, werden einschließlich des Namens des Kommanditaktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen unverzüglich nach ihrem Eingang zugänglich gemacht. Sofern der Kommanditaktionär, der den Gegenantrag gestellt oder Wahlvorschlag unterbreitet hat, nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und legitimiert ist, muss der Gegenantrag bzw. Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden. Vorstehendes gilt entsprechend für Anträge zu Tagesordnungspunkten, die aufgrund eines Ergänzungsantrags von Kommanditaktionären gemäß § 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 122 Abs. 2 AktG durch gesonderte Bekanntmachung nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Darüber hinaus können Gegenanträge oder Wahlvorschläge sowie sonstige Anträge auch während der Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation, das heißt im Rahmen eines Redebeitrags (siehe vorstehend unter Ziffer 7), gestellt werden. |
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