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Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats Ureg12/03/2007 German Company Register, Allemagne

Texte

Celanese AG

Kronberg im Taunus

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats


Nach Ansicht des Vorstands ist der Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt.

Nach Wirksamwerden des Verkaufs der Oxo- und Derivategeschäfte an Advent International sind bei der Celanese AG und von ihr beherrschten Konzernunternehmen in Deutschland in der Regel mehr als 500, aber nicht mehr als 2.000 Arbeitnehmer beschäftigt. Nach Ansicht des Vorstands der Gesellschaft sind daher nicht mehr die Vorschriften des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (MitbestG), sondern die des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (DrittelbG) auf den Aufsichtsrat der Gesellschaft anwendbar.

Der Aufsichtsrat wird gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 und § 4 DrittelbG i.V.m. § 101 Abs. 1 S. 1 AktG sowie § 96 Abs. 1 AktG zusammengesetzt, d.h. zu zwei Dritteln aus von der Hauptversammlung der Celanese AG zu wählenden Mitgliedern und zu einem Drittel aus von den in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern der Celanese AG und der von ihr beherrschten Konzernunternehmen zu wählenden Mitgliedern, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht (Landgericht Frankfurt am Main) anrufen.

 

Kronberg im Taunus, den 8. März 2007

Der Vorstand



Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Celanese GmbH, Sulzbach (Taunus), Allemagne.