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Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 2 AktG Ureg03/11/2008 German Company Register, Allemagne

Texte

MOLDA AG

Dahlenburg

Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 2 AktG

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 31. Juli 2008 hat beschlossen, dass Grundkapital von € 7.423.365,12 gegen Bareinlagen um bis zu € 7.423.365,12 auf bis zu € 14.846.730,24 durch Ausgabe von bis zu 1.449.876 neuen, nennwertlosen auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2008 gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt € 5,12 je Stückaktie. Ein Bezugsrechtshandel ist ausgeschlossen. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals ist noch nicht in das Handelsregister eingetragen worden.

Die neuen Aktien werden zunächst den Aktionären im Verhältnis 1:1 zum Bezug angeboten. Auf je eine alte Stückaktie kann also jeder Aktionär eine neue Stückaktie zum Ausgabebetrag von € 5,12 zeichnen und beziehen.

Die Einzahlungen auf die neuen Aktien sind in voller Höhe des Ausgabebetrages in bar (Überweisung mit dem Vermerk: Aktienerwerb Kapitalerhöhung 2008) bis zum 21. November 2008 auf das Konto der Gesellschaft bei der Sparkasse Lüneburg, Konto-Nr. 7011299, BLZ 24050110, (Kapitalerhöhungssonderkonto) zu leisten.

Gemäß § 5 Abs. 4 Satz 2 der Satzung unserer Gesellschaft ist der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ausgeschlossen.

Wir bitten hiermit unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit

vom 5. November 2008 bis 21. November 2008

unter Verwendung der den Aktionären per Post übermittelten Vordrucke für die Bezugserklärung und Zeichnungsscheine auszuüben. Die Ausübung des Bezugsrechts kann in der genannten Frist auch während der üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der

?? Rue sans nom, 21368 Dahlenburg, Allemagne
erfolgen; die Gesellschaft hält ebenfalls Vordrucke für die Bezugserklärung und Zeichnungsscheine bereit. Die Ausübung des Bezugsrechts ist nur wirksam, wenn der Gesellschaft in der genannten Frist die unterzeichnete Bezugserklärung sowie die unterzeichneten Zeichnungsscheine in zweifacher Ausfertigung zugehen.

Die Ausübung des Bezugsrechts setzt weiter voraus, dass der Ausgabebetrag von € 5,12 je neuer Aktie bei der Bezugsanmeldung, spätestens jedoch bis zum 21. November 2008, auf das oben genannte Konto gezahlt wird. Der Bezug der neuen Aktien ist provisionsfrei.

Nach Ablauf der Bezugsfrist können Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte

bis zum 31. Dezember 2008 einschließlich

die nicht von Aktionären gezeichneten Aktien zu den genannten Ausgabebedingungen zeichnen und beziehen. In diesem Fall setzt die wirksame Zeichnung der Aktien neben dem fristgerechten Zugang der unterzeichneten Zeichnungsscheine in zweifacher Ausfertigung bei der Gesellschaft voraus, dass der Ausgabebetrag von € 5,12 je neuer Aktie mit Abgabe der Zeichnungserklärung, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2008, in voller Höhe in bar auf das oben genannte Konto gezahlt wird.

Zeichnungen und Bezugserklärungen von Aktionären und von Dritten werden gleichermaßen berücksichtigt. Werden mehr Aktien gezeichnet als die Gesellschaft aufgrund der Kapitalerhöhung ausgeben kann, werden die nach Bedienung der gesetzlichen Bezugsrechte verbleibenden Aktien entsprechend der nachgefragten Zahl zugeteilt. Der Vorstand behält sich die Annahme oder Ablehnung von Zeichnungen und Bezugserklärungen Dritter vor. Der Vorstand wird bis zum 9. Januar 2009 mitteilen, wer nach den genannten Kriterien Bezugsberechtigter ist.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2008 bei der Gesellschaft Zeichnungsscheine über mindestens 70.000 neue Stückaktien eingegangen sind.

Wichtige Hinweise:

Das vorliegende Bezugsangebot stellt kein öffentliches Angebot dar und richtet sich ausschließlich an die Aktionäre der MOLDA AG.

Der Zeichnungsvertrag kommt wirksam erst mit Annahme durch die MOLDA AG zustande.

Die Lieferung der neuen Aktien erfolgt nach Eintragung der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung in das Handelsregister.

Sollte die Handelsregistereintragung der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung nicht erfolgen und die daraus hervorgehenden Aktien nicht entstehen, wird das Bezugsangebot von der MOLDA AG rückabgewickelt. Die Zeichnungsaufträge von Aktionären und Dritten werden in diesem Fall rückabgewickelt und die zur Zahlung des Ausgabebetrages bereits entrichteten Beträge erstattet. Entsprechendes gilt, wenn der Kapitalerhöhungsbeschluss ungültig wird, weil bei der Gesellschaft nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2008 Zeichnungsscheine über mindestens 70.000 neue Stückaktien eingegangen sind,

Sollten vor Entstehung der neuen Aktien bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der jeweilige Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige Lieferung der neuen Aktien erfüllen zu können.

 

Dahlenburg, im November 2008

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Döhler Deutschland GmbH, Darmstadt, Allemagne.

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