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Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 S. 1 AktG Ureg28/07/2010 German Company Register, Allemagne

Texte

IVG Immobilien AG

Bonn

ISIN: DE 0006205701

Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 S. 1 AktG

Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG gibt die IVG Immobilien AG bekannt, dass ein Aktionär gegen folgende durch die ordentliche Hauptversammlung am 20. Mai 2010 gefassten Beschlüsse Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben hat:

1.

Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 2 über die Entlastung folgender Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009:

 

Dr. ??????? ?????????

 

Dr. ????? ????

 

Prof. Dr. ???????? ????????

 

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Dr. ????? ????????

2.

Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 3 über die Entlastung folgender Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009:

 

Frank F. Beelitz

 

Detlef Bierbaum

 

Dr. Hans Michael Gaul

 

David C. Günther

 

Dr. ?????? ???? ??? ???????

 

Matthias Graf von Krockow

 

Rudolf Lutz

 

Friedrich Merz

 

Claus Schäffauer

3.

Beschluss zu Tagesordnungspunkt 4a) zur Wahl von Herrn Detlev Bierbaum zum Aufsichtsratsmitglied für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2014 beschließt

Die Klage ist vor dem Landgericht Köln, 2. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 82 O 12/10 anhängig und wurde am 23.07.2010 zugestellt. Das Gericht hat den Gütetermin und frühen ersten Termin auf den 08.10.2010, 10:00 Uhr (Landgericht Köln,

?? Rue sans nom, 50939 Köln, Allemagne
), bestimmt.

 

Bonn, im Juli 2010

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : IVG Immobilien GmbH, Bonn, Allemagne.