HRB 18650 KI:
Phi-Stone AG,
?? Rue sans nom, 24143 Kiel, Allemagne
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Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.09.2020 ist die Satzung geändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Formwechsel, genehmigtes Kapital).
Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.07.2019 - geändert durch Beschluss vom 11.09.2020 - ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.06.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.500 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 1.500 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1 EUR pro Aktie zu erhöhen. Es gelten dabei die durch die Hauptversammlung festgelegten Ausgabepreise. Die neuen Aktien können ausschließlich an Arbeitnehmer der Gesellschaft ausgegeben werden. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeshlossen. (Genehmigtes Kapital 2019/II); Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.09.2020 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.08.2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 3.500 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 3.500 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1 EUR pro Aktie zu erhöhen. Es gelten dabei die durch die Hauptversammlung festgelegten Ausgabepreise. (Genehmigtes Kapital 2020/I); Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.09.2020 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.08.2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 3.500 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 3.500 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien in Form von stimmrechtslosen Vorzugsaktien zu erhöhen. Der Vorstand darf von seiner Ermächtigung erst Gerbrauch machen, nachdem mindestens 2.000 Stück neuer Stammaktien aus dem Genehmigten Kapital 2020/I gezeichnet worden sind. Es gelten dabei die durch die Hauptversammlung festgelegten Ausgabepreise. (Genehmigtes Kapital 2020/II)