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Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz Ureg 19/12/2023 Registre des entreprises allemand (publications de sociétés), Allemagne
Texte
RWE Aktiengesellschaft Essen Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz Vorstand und Aufsichtsrat der RWE Aktiengesellschaft geben nach pflichtgemäßer Prüfung die folgende Erklärung ab: Die RWE Aktiengesellschaft hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 9. Dezember 2022 den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022 bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (Kodexfassung vom 28. April 2022) ("Kodex") mit folgender bereits erklärter vorübergehender Abweichung entsprochen: Gemäß der Empfehlung A.3 des Kodex sollen das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem, soweit nicht bereits gesetzlich geboten, auch nachhaltigkeitsbezogene Ziele abdecken. Dies soll die Prozesse und Systeme zur Erfassung und Verarbeitung nachhaltigkeitsbezogener Daten mit einschließen. Vorstand und Aufsichtsrat haben in der letzten Entsprechenserklärung die Absicht erklärt, dieser Empfehlung zu entsprechen, hatten sie aber nach ihrer Einschätzung noch nicht vollständig umgesetzt, da die internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme zuletzt lediglich bestimmte nachhaltigkeitsbezogene Aspekte erfassten. Im Laufe des Jahres 2023 wurden die Systeme sukzessive so weiterentwickelt, dass die nachhaltigkeitsbezogenen Aspekte noch umfassender und systematischer abgebildet werden können. Seither wird der Empfehlung A.3 des Kodex entsprochen. Die RWE Aktiengesellschaft beabsichtigt, auch künftig allen Empfehlungen des Kodex zu entsprechen. Essen, 12. Dezember 2023 RWE Aktiengesellschaft Für den Aufsichtsrat Dr. Werner Brandt Für den Vorstand Dr. Markus Krebber
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : RWE AG, Essen, Allemagne.