DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT
Frankfurt am Main
Bekanntmachung eines Hinweises auf eine bevorstehende Verschmelzung
gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG
Gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 Umwandlungsgesetz (UmwG) wird bekannt gemacht, dass beabsichtigt ist, die
Konsul Inkasso GmbH, mit Sitz in Essen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 18787, als übertragende Gesellschaft
auf die
Deutsche Bank Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 30000, als übernehmende Gesellschaft zu verschmelzen.
Die Deutsche Bank Aktiengesellschaft hält als alleinige Gesellschafterin das gesamte Stammkapital der Konsul Inkasso GmbH. Daher ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG ein Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung der Deutsche Bank Aktiengesellschaft als übernehmender Gesellschaft nicht erforderlich.
Aktionäre der Deutsche Bank Aktiengesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Deutsche Bank Aktiengesellschaft erreichen, können jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird, § 62 Abs. 2 Satz 1 UmwG. Auf dieses Recht werden unsere Aktionäre hiermit ausdrücklich hingewiesen, § 62 Abs. 3 Satz 2 und 3 UmwG. Ein Einberufungsverlangen kann nur berücksichtigt werden, wenn es zusammen mit einem Nachweis des Aktienbesitzes bis spätestens einen Monat nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger bei der Deutsche Bank Aktiengesellschaft eingeht. Das Verlangen ist zu richten an:
?? Rue sans nom, 60262 Frankfurt a. Main, Allemagne
, oder per E-Mail an folgende Adresse: db.ir@db.com.
Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags und die weiteren gemäß § 63 Abs. 1 UmwG erforderlichen Unterlagen (die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Deutsche Bank Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2025, 2024 und 2023 sowie die Jahresabschlüsse der Konsul Inkasso GmbH für die Geschäftsjahre 2025, 2024 und 2023) werden ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der
Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main
, zugänglich gemacht. Auf Verlangen wird jedem Aktionär der Deutsche Bank Aktiengesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
Es bedarf, angesichts dessen, dass die Deutsche Bank Aktiengesellschaft das gesamte Stammkapital der Konsul Inkasso GmbH hält, keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichtes, § 8 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 lit. a), § 9 Abs. 2 iVm § 8 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 lit. a), § 12 Abs. 3 iVm § 8 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 lit. a) UmwG. Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages wurde zum Handelsregister der Deutsche Bank Aktiengesellschaft eingereicht.
Gemäß § 62 Abs. 4 UmwG ist ein Verschmelzungsbeschluss der Gesellschafterversammlung der Konsul Inkasso GmbH nicht erforderlich.
Frankfurt am Main, im Mai 2026
Deutsche Bank Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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