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Einladung zur Hauptversammlung Ureg11/10/2007 German Company Register, Allemagne
Texte
PTV Planung Transport Verkehr AGKarlsruheEinladung zur Hauptversammlung
Tagesordnung
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2006/2007 mit dem Bericht des Aufsichtsrats |
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TOP 2:
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Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns |
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss per 31. März 2007 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von € 3.177.455,97 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. |
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TOP 3:
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Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006/2007 |
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. |
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TOP 4:
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Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006/2007 |
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. |
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TOP 5:
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Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007/2008 |
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Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007/2008 zu wählen. |
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TOP 6:
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Beschlussfassung über die Änderung der Satzung |
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Die Gesellschaft beschäftigt mehr als 500 Arbeitnehmer. Der Aufsichtsrat setzt sich deswegen zukünftig gemäß
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: |
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§ 9 der Satzung erhält folgende Fassung:
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TOP 7:
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Beschlussfassung über die Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre |
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Die Gesellschaft beschäftigt mehr als 500 Arbeitnehmer. Der Aufsichtsrat setzt sich deswegen zukünftig gemäß §§ 96 Abs. 1, 4. Alt., 101 Abs. 1 AktG, §§ 4 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 DrittelbG zusammen, d.h. zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern. |
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Der Aufsichtsrat schlägt vor,
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sowie
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wieder jeweils für die satzungsgemäße Amtszeit als Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre zu wählen. |
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Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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Herr Dr. Volkmar Mair ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
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Herr Martin Hubschneider, Herr Volker Klohr und Herr Prof. Karsten Lemmer sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung nicht Mitglieder in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. |
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TOP 8:
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Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien |
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Die Gesellschaft beabsichtigt, eigene Aktien von Kleinaktionären zu erwerben, um den Aktionärskreis im Hinblick auf eventuelle zukünftige Strukturierungsmaßnahmen überschaubarer zu gestalten. |
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: |
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Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien vom 22. November 2006 wird aufgehoben. |
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Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft zu anderen Zwecken als den Wertpapierhandel zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von eigenen Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu 10% beschränkt. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, durch die Gesellschaft oder für ihre Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Die Ermächtigung ist bis zum 22. Mai 2009 befristet. |
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Der Erwerb der eigenen Aktien darf ausschließlich von denjenigen Aktionären erfolgen, die zum Zeitpunkt des Vorstandsbeschlusses über die Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien weniger als 5.000 Aktien an der PTV Planung Transport Verkehr AG halten. |
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Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf € 6,- je Aktie nicht unter- und € 8,- je Aktie nicht überschreiten. |
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Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der PTV Planung Transport Verkehr AG, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, neben der Veräußerung durch Angebot an alle Aktionäre oder - im Falle einer Börsennotierung der Gesellschaft - der Veräußerung über die Börse
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Vorstehende Ermächtigungen betreffend die Verwendung der erworbenen eigenen Aktien können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf erworbene eigene Aktien wird insoweit ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß der vorstehenden Ermächtigung unter lit. a) verwendet werden. Der Vorstand wird die Hauptversammlung über die Gründe und den Zweck des Erwerbs eigener Aktien, über die Zahl der erworbenen Aktien und den auf sie entfallenden Betrag des Grundkapitals jeweils unterrichten. |
Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts unter Tagesordnungspunkt 8
Der Beschluss sieht vor, dass der Vorstand ermächtigt wird, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien unter anderem Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, beim Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen als Gegenleistung anzubieten. Diese Ermächtigung soll den Vorstand in die Lage versetzen, im Interesse der Gesellschaft und unter Wahrung der Belange der Aktionäre flexibel auf die jeweiligen geschäftlichen Erfordernisse reagieren zu können. So kann der Vorstand die eigenen Aktien über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre wieder veräußern. Der Vorstand soll aber auch in die Lage versetzt werden, die erworbenen Aktien außerhalb der Börse einzelnen Dritten oder Aktionären anbieten zu können. Hierdurch soll zum Beispiel die Möglichkeit geschaffen werden, eigene Aktien als Gegenleistung bei Unternehmenszusammenschlüssen, für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen als Akquisitionswährung verwenden zu können, ohne hierzu Aktien aus dem genehmigten Kapital schaffen zu müssen, was zu einer Verwässerung der Aktionäre führen würde. Der internationale Wettbewerb und die Globalisierung der Wirtschaft verlangen zunehmend diese Form der Gegenleistung. Die hier vorgeschlagene Ermächtigung soll der Gesellschaft daher die notwendige Flexibilität geben, um derartige sich bietende Gelegenheiten schnell und flexibel ohne Belastung der Liquidität der Gesellschaft ausnutzen zu können.
Der Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8 liegt von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der
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Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens am 14. November 2007 schriftlich unter der Adresse PTV Planung Transport Verkehr AG, z.Hd.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten: PTV Planung Transport Verkehr AG, z.Hd.
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, insbesondere auch durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Soweit nicht ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung bevollmächtigt werden, bedarf die Vollmacht der Schriftform.
Karlsruhe, im Oktober 2007
Der Vorstand
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : PTV Planung Transport Verkehr GmbH, Karlsruhe, Allemagne.