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Einladung zur Hauptversammlung Ureg11/10/2007 German Company Register, Allemagne

Texte

PTV Planung Transport Verkehr AG

Karlsruhe

Einladung zur Hauptversammlung


Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 21. November 2007 um 10.30 Uhr im Panorama-Saal der

?? Rue sans nom, 76131 Karlsruhe, Allemagne
, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

 

Tagesordnung
 

TOP 1:

 

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2006/2007 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

 

TOP 2:

 

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss per 31. März 2007 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von € 3.177.455,97 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

 

TOP 3:

 

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006/2007

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

 

TOP 4:

 

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006/2007

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

 

TOP 5:

 

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007/2008

 

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007/2008 zu wählen.

 

TOP 6:

 

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung

 

Die Gesellschaft beschäftigt mehr als 500 Arbeitnehmer. Der Aufsichtsrat setzt sich deswegen zukünftig gemäß
§§ 96 Abs. 1, 4. Alt., 101 Abs. 1 AktG, §§ 4 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 DrittelbG zusammen, d.h. zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern. Die Satzung der Gesellschaft muss deswegen geändert werden.

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

 
§ 9 der Satzung erhält folgende Fassung:
"(1)

Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern. Davon werden zwei Mitglieder von den Arbeitnehmern gewählt.

(2)

Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung kann für Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre bei der Wahl eine kürzere Amtszeit bestimmen. Eine Wiederwahl ist möglich.

(3)

Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines vorzeitig ausscheidenden Mitglieds gewählt, so besteht sein Amt für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds.

(4)

Jedes Aufsichtsratsmitglied und jedes Ersatzmitglied kann sein Amt unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen auch ohne wichtigen Grund niederlegen. Die Niederlegung erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand der Gesellschaft. Das Recht zur Amtsniederlegung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt."

 

TOP 7:

 

Beschlussfassung über die Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre

 

Die Gesellschaft beschäftigt mehr als 500 Arbeitnehmer. Der Aufsichtsrat setzt sich deswegen zukünftig gemäß §§ 96 Abs. 1, 4. Alt., 101 Abs. 1 AktG, §§ 4 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 DrittelbG zusammen, d.h. zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern.

 
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
 

Herrn Dr. Volkmar Mair,
Verleger, Stuttgart,

 

Herrn Martin Hubschneider,
Dipl.-Wirtschaftsingenieur, Karlsruhe, 

 

Herrn Volker Klohr,
Dipl.-Wirtschaftsingenieur, Karlsruhe,

 
sowie
 

Herrn Prof. Dr.-Ing. Karsten Lemmer
Leiter des Instituts für Verkehrsführung und Fahrzeugsteuerung des Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V., Braunschweig,

 

wieder jeweils für die satzungsgemäße Amtszeit als Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre zu wählen.

 

Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden.

 
Herr Dr. Volkmar Mair ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Präsident und Mitglied des Verwaltungsrats der Hallwag Kümmerly + Frey AG, Bern

Mitglied des Verwaltungsrats der Fischer Söhne AG, Muri

Mitglied des Beirats der Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart

Mitglied des Beirats der Baden-Würtembergischen Bank, Stuttgart

 

Herr Martin Hubschneider, Herr Volker Klohr und Herr Prof. Karsten Lemmer sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung nicht Mitglieder in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.

 

TOP 8:

 

Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

 

Die Gesellschaft beabsichtigt, eigene Aktien von Kleinaktionären zu erwerben, um den Aktionärskreis im Hinblick auf eventuelle zukünftige Strukturierungsmaßnahmen überschaubarer zu gestalten.

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien vom 22. November 2006 wird aufgehoben.

 

Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft zu anderen Zwecken als den Wertpapierhandel zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von eigenen Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu 10% beschränkt. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, durch die Gesellschaft oder für ihre Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Die Ermächtigung ist bis zum 22. Mai 2009 befristet.

 

Der Erwerb der eigenen Aktien darf ausschließlich von denjenigen Aktionären erfolgen, die zum Zeitpunkt des Vorstandsbeschlusses über die Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien weniger als 5.000 Aktien an der PTV Planung Transport Verkehr AG halten.

 

Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf € 6,- je Aktie nicht unter- und € 8,- je Aktie nicht überschreiten.

 
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der PTV Planung Transport Verkehr AG, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, neben der Veräußerung durch Angebot an alle Aktionäre oder - im Falle einer Börsennotierung der Gesellschaft - der Veräußerung über die Börse
a)

Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, beim Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen als Gegenleistung anzubieten;

b)

unter gleichzeitiger Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.

 

Vorstehende Ermächtigungen betreffend die Verwendung der erworbenen eigenen Aktien können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf erworbene eigene Aktien wird insoweit ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß der vorstehenden Ermächtigung unter lit. a) verwendet werden. Der Vorstand wird die Hauptversammlung über die Gründe und den Zweck des Erwerbs eigener Aktien, über die Zahl der erworbenen Aktien und den auf sie entfallenden Betrag des Grundkapitals jeweils unterrichten.

Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts unter Tagesordnungspunkt 8

Der Beschluss sieht vor, dass der Vorstand ermächtigt wird, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien unter anderem Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, beim Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen als Gegenleistung anzubieten. Diese Ermächtigung soll den Vorstand in die Lage versetzen, im Interesse der Gesellschaft und unter Wahrung der Belange der Aktionäre flexibel auf die jeweiligen geschäftlichen Erfordernisse reagieren zu können. So kann der Vorstand die eigenen Aktien über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre wieder veräußern. Der Vorstand soll aber auch in die Lage versetzt werden, die erworbenen Aktien außerhalb der Börse einzelnen Dritten oder Aktionären anbieten zu können. Hierdurch soll zum Beispiel die Möglichkeit geschaffen werden, eigene Aktien als Gegenleistung bei Unternehmenszusammenschlüssen, für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen als Akquisitionswährung verwenden zu können, ohne hierzu Aktien aus dem genehmigten Kapital schaffen zu müssen, was zu einer Verwässerung der Aktionäre führen würde. Der internationale Wettbewerb und die Globalisierung der Wirtschaft verlangen zunehmend diese Form der Gegenleistung. Die hier vorgeschlagene Ermächtigung soll der Gesellschaft daher die notwendige Flexibilität geben, um derartige sich bietende Gelegenheiten schnell und flexibel ohne Belastung der Liquidität der Gesellschaft ausnutzen zu können.

Der Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8 liegt von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der

?? Rue sans nom, 76131 Karlsruhe, Allemagne
, sowie während der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen erteilt die Gesellschaft den Aktionären unverzüglich kostenfrei Abschriften des Berichts.

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Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens am 14. November 2007 schriftlich unter der Adresse PTV Planung Transport Verkehr AG, z.Hd.

?? Rue sans nom, 76131 Karlsruhe, Allemagne
, per Telefax (0049/721-9651-684) oder per E-Mail auf elektronischem Weg unter der E-Mail-Adresse kristina.stifter@ptv.de bei der Gesellschaft angemeldet haben und am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten: PTV Planung Transport Verkehr AG, z.Hd.

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.

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, insbesondere auch durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Soweit nicht ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung bevollmächtigt werden, bedarf die Vollmacht der Schriftform.

 

Karlsruhe, im Oktober 2007

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : PTV Planung Transport Verkehr GmbH, Karlsruhe, Allemagne.