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Ordentliche Hauptversammlung Ureg 30/01/2026 German Company Register, Allemagne
Texte
MVV Energie AGMannheimISIN DE000A0H52F5Die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu deram Freitag, dem 13. März 2026, um 10.00 Uhrim Congress Center Rosengarten,
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| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MVV Energie AG und des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) zum 30. September 2025, des zusammengefassten Lageberichts für die MVV Energie AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 Die genannten Unterlagen enthalten auch den erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB. Die Unterlagen sind über unsere Internetseite zugänglich, werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein und dort näher erläutert werden. Der Aufsichtsrat der MVV Energie AG hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss in seiner Sitzung vom 9. Dezember 2025 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt, eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung ist mithin nicht erforderlich. |
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 30. September 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 85.678.834,80 Euro in voller Höhe auszuschütten, was einer Dividende von 1,30 Euro je Stückaktie entspricht. Der Anspruch auf Auszahlung der Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, mithin am Mittwoch, dem 18. März 2026, zur Auszahlung fällig. |
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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| 5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers des Konzernnachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026 Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Bilanzprüfungsausschusses - vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer, Konzernabschlussprüfer und Prüfer des Konzernnachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen. Der Bilanzprüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkende Klausel im Sinne von Artikel 16 Absatz 6 der AP-VO auferlegt wurde. Die Wahl zum Prüfer für den Konzernnachhaltigkeitsbericht erfolgt vorsorglich für den Fall, dass ein Gesetz zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft treten wird und ohne Übergangsbestimmung vorsieht, dass ein Prüfer für den Konzernnachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2026 gesondert von der Hauptversammlung zu wählen ist. |
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| 6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses unter Berücksichtigung des vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Diversitätskonzepts - vor, folgende Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der MVV Energie AG zu wählen:
Die Wahl soll im Wege der Einzelwahl erfolgen. Zuletzt hat die Hauptversammlung vom 12. März 2021 die Mitglieder des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit endet mit Beendigung der Hauptversammlung am 13. März 2026. Die Bestellung der neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder erfolgt entsprechend § 9 Absatz 2 Satz 1 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit der neu gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, wird nicht mitgerechnet. Vorbehaltlich der Bildung von Rumpfgeschäftsjahren enden die Ämter damit mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2031. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz 1 Alternative 1, 96 Absatz 2 Satz 1, 101 Absatz 1 AktG i.V.m. §§ 1 Absatz 1, 5 Absatz 1 Satz 1, 6 Absatz 2 und 7 Absatz 1 Satz 2 MitbestG sowie § 9 Absatz 1 der Satzung zusammen. Er besteht aus zwanzig Mitgliedern. Die Stadt Mannheim entsendet gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2 der Satzung unter Anrechnung auf die zehn von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern den Oberbürgermeister und den zuständigen Fachdezernenten in den Aufsichtsrat, sofern die Stadt Mannheim Aktionärin der Gesellschaft ist und unmittelbar oder mittelbar Aktien in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals hält. Zehn Mitglieder werden von den Arbeitnehmern nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976 gewählt. Nach § 96 Absatz 2 AktG muss sich der Aufsichtsrat bei börsennotierten Gesellschaften, für die das Mitbestimmungsgesetz gilt, zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen. Der Mindestanteil von jeweils 30 Prozent an Frauen und Männern im Aufsichtsrat ist bei erforderlich werdenden Neuwahlen und Entsendungen zu beachten. Grundsätzlich ist gemäß § 96 Absatz 2 Satz 2 AktG der Mindestanteil vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen. Die Seite der Anteilseigner und die der Arbeitnehmer hat jeweils von ihrem Recht nach § 96 Absatz 2 Satz 3 AktG Gebrauch gemacht, dieser Gesamterfüllung zu widersprechen. Von den Sitzen der Anteilseignerseite im Aufsichtsrat müssen daher mindestens drei Sitze von Frauen und mindestens drei Sitze von Männern besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Absatz 2 Satz 1 AktG zu erfüllen. Die vorgenannten Wahlvorschläge führen im Falle der Wahl durch die Hauptversammlung zu einer gesetzeskonformen Besetzung des Aufsichtsrats. Von den Kandidaten für den Aufsichtsrat sind insbesondere Dr. Näger aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Chief Financial Officer der börsennotierten damaligen HeidelbergCement AG (heute Heidelberg Materials AG) als Mitglied mit Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und auf dem Gebiet der Abschlussprüfung und Gregor Kurth sowie Martin F. Herrmann als weitere Mitglieder mit Sachverstand ebenfalls auf dem Gebiet der Rechnungslegung und auf dem Gebiet der Abschlussprüfung i.S.d. § 100 Absatz 5 AktG qualifiziert. Gemäß C.13 DCGK soll der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen. Die Empfehlung zur Offenlegung beschränkt sich auf solche Umstände, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Nach der Empfehlung in C.13 DCGK offenzulegen ist im Hinblick auf Beziehungen zu einem wesentlichen Aktionär, dass Dr. Melanie Seidenglanz und Nina Wellenreuther dem Gemeinderat der Stadt Mannheim angehören. Dr. Melanie Seidenglanz ist zudem Aufsichtsrätin in der BBS Bau- und Betriebsservice GmbH (stellvertretende Vorsitzende), der mg: mannheimer gründungszentren gmbh und der Veranstaltungen - Tourismus - Marketing: Mannheim erleben GmbH und Nina Wellenreuther Aufsichtsrätin in der MKB Mannheimer Kommunalbeteiligungen GmbH und der MV Mannheimer Verkehr GmbH. Gregor Kurth ist als Partner und Alexandros Nassuphis als Managing Director bei Igneo Infrastructure Partners tätig. Ergänzende Angaben zu den vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten, insbesondere Lebensläufe und die Angaben zu Mitgliedschaften der Kandidaten nach § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG, finden sich im nachfolgenden Abschnitt II. dieser Einladung; diese sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter abrufbar und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. |
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| 7. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bericht des Vorstands und Aufsichtsrats über die Vergütung für Vorstand und Aufsichtsrat der MVV Energie AG für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen. Nach § 120a Absatz 4 AktG beschließt die Hauptversammlung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr. Die der Vergütung zugrunde liegenden Vergütungssysteme wurden zuletzt von der Hauptversammlung der MVV Energie AG am 14. März 2025 gebilligt. Der Beschluss ist auf der Internetseite veröffentlicht. Der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte Vergütungsbericht wurde von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, nach § 162 Absatz 3 AktG daraufhin geprüft, ob die Angaben nach § 162 Absatz 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 nebst Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers ist über unsere Internetseite zugänglich und wird auch während der Hauptversammlung dort zugänglich sein. Der Bericht wird im Anschluss an diese Hauptversammlung gesondert über unsere Internetseite für die Dauer von zehn Jahren zugänglich sein. Der Beschluss begründet weder Rechte noch Pflichten und ist nicht anfechtbar. |
II. Ergänzende Angaben zu den Aufsichtsratskandidaten (Tagesordnungspunkt 6)
CV Sabine U. Dietrich
Aufsichtsrätin; Mitglied im Aufsichtsrat der MVV Energie AG seit 2020
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Geburtsdatum |
19. April 1960 |
Beruflicher Werdegang
| 2012 - 2015 | Vorstand BP Europa SE, Bochum |
| 2010 - 2011 | Director Safety & Operational Risk, Head of HSSEQ,
Head of Ethics & Compliance, bp Europa SE, Bochum |
| 2005 - 2010 | Vice President Operations, Remediation Management
EMEA & Asia Pacific bp plc., London/UK |
| 2005 | Innovation Project Leader “Refining & Marketing” India
bp plc., Mumbai/Indien |
| 1999 - 2004 | Diverse Rollen Commercial, Asset, M&A Integration in
Deutschland/Austria/Schweiz bp Europe |
| 1997 - 1999 | Business Development Manager Vietnam
bp plc., Ho Chi Minh Stadt, Vietnam |
| 1991 - 1997 | Diverse Europ. Management Rollen (unter anderem “Business improvement”, People Task Force, Project Engineer)
bp Europe, Brüssel/Belgien |
| 1989 - 1990 | Product Planner & Projekt Management
Steigenberger Hotels, Frankfurt |
Ausbildung
| 1992 | Eintragung als Architektin in die Architektenkammer Berlin |
| 1984 - 1989 | Studium Diplom-Ingenieur, Fachrichtung Hochbau/Architektur
TU Berlin |
| 1978 - 1982 | Abitur auf dem 2. Bildungsweg, Abendschule
Schule für Erwachsenenbildung SfE, Berlin |
| 1976 - 1978 | Kaufmännische Ausbildung (Kaufmannsgehilfenbrief)
Isaria Reisen, München |
Mandate/Mitglied in folgenden Aufsichtsräten
| • |
Commerzbank AG, Frankfurt am Main |
CV Martin F. Herrmann
Mitglied im Aufsichtsrat der MVV Energie AG seit 2021
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Geburtsdatum |
3. Juli 1967 |
Beruflicher Werdegang
| Seit 2020 | Business Angel & Mentor
Unterstützung internationaler Startups |
| 2022 - 2025 | Aufsichtsratsvorsitzender, Česká pošta, s.p., Prag, Tschechien |
| 2016 - 2019 | COO Retail, Mitglied des Vorstands, innogy SE, Essen, Deutschland |
| 2012 - 2019 | CEO, Vorstandsvorsitzender, innogy Česká republika a.s.
(bis 9/2016 RWE Česká republika a.s.), Prag, Tschechien |
| 2013 - 2019 | CEO, Vorstandsvorsitzender, innogy Grid Holding, a.s.
(bis 9/2016 RWE Grid Holding, a.s.), Prag, Tschechien |
| 2010 - 2016 | CEO, Vorsitzender der Geschäftsführung, RWE East, s.r.o., Prag, Tschechien |
| 2007 - 2013 | CEO, Vorstandsvorsitzender, RWE Transgas, a.s.
(seit 1/2013 RWE Supply & Trading CZ, a.s.), Prag, Tschechien |
| 2004 - 2007 | CFO, stellvertretender Vorstandsvorsitzender, RWE Transgas, a.s., (bis 4/2005 Transgas, a.s.), Prag, Tschechien |
| 2002 - 2004 | CFO, Mitglied des Vorstands, Transgas, a.s., Prag, Tschechien |
| 2001 - 2002 | Vice President, Head of Industry Group Utilities,
Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Deutschland |
| 2000 - 2001 | Projektleiter, M&A, Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Deutschland |
| 1995 - 1999 | Leiter der Abteilung Investment Banking, Commerzbank AG,
Filiale Prag, Prag, Tschechien |
| 1994 - 1995 | Project Manager Relationship Management Central & Eastern Europe, Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Deutschland & Prag, Tschechien |
| 1993 - 1994 | Trainee, Relationship Management Central & Eastern Europe,
Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Deutschland & Prag, Tschechien |
Ausbildung
| 1988 - 1993 | Studium der Volkswirtschaftslehre, Westfälische Wilhelms-
Universität, Münster, Deutschland; Abschluss: Diplom-Volkswirt |
| 1986 - 1988 | Banklehre, Dresdner Bank AG, Filiale Duisburg, Duisburg, Deutschland;
Abschluss: Bankkaufmann |
Mandate/Mitglied in folgenden Aufsichtsräten
Keine weiteren Mandate
CV Gregor Kurth
Mitglied im Aufsichtsrat der MVV Energie AG seit 2020
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Geburtsdatum |
11. Juni 1981 |
Beruflicher Werdegang
| Seit Oktober 2020 | Partner, Infrastructure Investments, Igneo Infrastructure
Partners, London, Vereinigtes Königreich |
| Seit 2019 | Head of Transactions, Infrastructure Investments, Igneo
Infrastructure Partners, Vereinigtes Königreich |
| 2015 - 2019 | Director, Infrastructure Investments, Igneo Infrastructure
Partners, Vereinigtes Königreich |
| 2013 - 2015 | Associate Director, Infrastructure Investments, Igneo
Infrastructure Partners, Vereinigtes Königreich |
| 2010 - 2013 | Senior Executive, Infrastructure Investments, Igneo
Infrastructure Partners, Vereinigtes Königreich |
| 2008 - 2009 | Investment Analyst, 3i Group plc., Frankfurt |
| 2006 - 2008 | Analyst, Deutsche Bank AG, Frankfurt |
Ausbildung
| 2005 - 2006 | Master of Science (M.Sc.) in International Accounting and
Finance, Sir John Cass Business School, Vereinigtes Königreich |
| 2002 - 2005 | Bachelor of Science (B.Sc.) in International Business
Economics, Universität Maastricht, Niederlande |
Mandate/Mitglied in folgenden Aufsichtsräten
| • |
Owlcasle Holdings Limited, London, Vereinigtes Königreich |
| • |
westconnect GmbH, Essen |
| • |
terralayr AG, Zug, Schweiz |
CV Dr. Lorenz Näger
Aufsichtsrat; Mitglied im Aufsichtsrat der MVV Energie AG seit 2011
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Geburtsdatum |
22. Mai 1960 |
Beruflicher Werdegang
| 2020 - 8/2021 | Stellvertretender Vorstandsvorsitzender und Finanzvorstand der HeidelbergCement AG (heute Heidelberg Materials AG), Heidelberg |
| 2004 - 2020 | Mitglied des Vorstands & Chief Financial Officer der HeidelbergCement AG (heute Heidelberg Materials AG), Heidelberg |
| 1999 - 2004 | Mitglied des Vorstands der PHOENIX Pharmahandel AG, Mannheim |
| 1997 - 1999 | Geschäftsführer der PHOENIX International
Beteiligungs GmbH, Mannheim |
| 1993 - 1997 | Leiter Unternehmensentwicklung, PHOENIX Pharmahandel, Mannheim |
| 1991 - 1993 | Leiter Steuerabteilung, Ferd. Schulze GmbH, Mannheim |
| 1988 - 1991 | Assistent am Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Universität Mannheim |
| 1987 - 1988 | Prüfungsassistent, Dr. Lipfert GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart |
Ausbildung
| 1991 | Promotion sowie Berufsqualifikation als Steuerberater |
| 1981 - 1986 | Studium der Betriebswirtschaftslehre, Universitäten
Regensburg, Swansea (Wales) und Mannheim |
Mandate/Mitglied in folgenden Aufsichtsräten
| • |
PHOENIX Pharma SE, Mannheim |
| • |
Blanc & Fischer Familienholding SE & Co. KGaA, Oberderdingen |
| • |
PHOENIX Pharma-Handel GmbH & Co. KG, Mannheim |
CV Alexandros Nassuphis
Mitglied im Aufsichtsrat der MVV Energie AG seit 2025
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Geburtsdatum |
11. Oktober 1969 |
Beruflicher Werdegang
| Seit 2025 | Vorstand der City Green Light SpA, Vicenza, Italien |
| Seit 2019 | Managing Director bei Igneo Infrastructure Partners, London, Vereinigtes Königreich |
| 2015 - 2019 | Director bei First State Investments, London, Vereinigtes Königreich |
| 2004 - 2013 | Managing Director (seit 2008) bei HSBC, London, Vereinigtes Königreich |
| 1999 - 2004 | Director (seit 2003) bei Dresdner Kleinwort, London, Vereinigtes Königreich |
| 1998 - 1999 | Analyst by CSFB, London, Vereinigtes Königreich |
| 1997 - 1998 | Associate by AT Kearney, London, Vereinigtes Königreich |
Ausbildung
| 1995 - 1996 | Alliance Manchester Business School, Manchester/UK, MBA |
| 1988 - 1995 | National Technical University of Athens, Athen/Griechenland, Dipl. Ing. Maschinenbau |
Mandate/Mitglied in folgenden Aufsichtsräten
| • |
Höegh Evi Ltd., Bermuda |
| • |
Anglian Water Services Limited, Vereinigtes Königreich |
| • |
Anglian Water Group Limited, Jersey |
CV Tatjana Ratzel
Mitglied im Aufsichtsrat der MVV Energie AG seit 2020
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Geburtsdatum |
10. November 1971 |
Beruflicher Werdegang
| Seit 2013 | Rechtsanwältin, Fachbereichsleiterin INTER
Krankenversicherung AG, Mannheim |
| 2004 | Zulassung als Rechtsanwältin |
| Seit 2002 | INTER Versicherungsgruppe, Hauptverwaltung Mannheim |
| 2001 - 2002 | Vereinte Krankenversicherung AG, Karlsruhe |
| 2000 - 2001 | Mannheimer Versicherung AG, Hauptverwaltung Mannheim |
Ausbildung
| 1999 | 2. Juristisches Staatsexamen, Abschluss Volljuristin |
| 1997 - 1999 | Juristischer Vorbereitungsdienst, Landgericht Heidelberg |
| 1997 | 1. Juristisches Staatsexamen |
| 1991 - 1996 | Studium der Rechtswissenschaften an der Universität
Mannheim |
Mandate/Mitglied in folgenden Aufsichtsräten
Keine weiteren Mandate
CV Dr. Melanie Seidenglanz
Mitglied im Aufsichtsrat der MVV Energie AG seit 2025
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Geburtsdatum |
24. Februar 1984 |
Beruflicher Werdegang
| Seit 2021 | Projektleiterin Arbeitsmarkt und Bildung, Metropolregion
Rhein-Neckar GmbH, Mannheim |
| 2018 - 2021 | Regionale Transfermanagerin Bildung, Metropolregion
Rhein-Neckar GmbH, Mannheim |
| 2014 - 2018 | Studiengangsmanagerin und Assistenz des Prüfungsausschusses an der Abteilung Rechtswissenschaft, Universität Mannheim |
| 2012 - 2014 | Akkreditierungskoordinatorin, Abteilung Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim |
| 2010 - 2012 | Forschungstätigkeit am Leibniz-Institut für Deutsche Sprache, Mannheim |
| 2008 - 2010 | Projektmitarbeiterin Evaluationsagentur Baden-Württemberg, Mannheim |
Ausbildung
| 2021 - 2024 | Berufsbegleitendes Masterstudium Betriebswirtschaftslehre & Management (M.A.) an der TU Kaiserslautern, Kaiserslautern |
| 2014 | Promotion zum Dr. phil. an der Philosophischen Fakultät der Universität
Mannheim |
| 2003 - 2008 | Magisterstudium Germanistik und Politikwissenschaft an der Universität
Mannheim und der Uppsala Universitet in Schweden |
Mandate/Mitglied in folgenden Aufsichtsräten
| • |
BBS Bau- und Betriebsservice GmbH, Mannheim (stellvertretende Vorsitzende) |
| • |
mg: mannheimer gründungszentren gmbh, Mannheim |
| • |
Veranstaltungen - Tourismus - Marketing: Mannheim erleben GmbH, Mannheim |
CV Nina Wellenreuther
Studentin; Fraktionsvorsitzende Die Grünen/Die Partei Mannheim und Mitglied im Gemeinderat der Stadt Mannheim
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Geburtsdatum |
11. November 1996 |
Beruflicher Werdegang
| 2019 - 2020 | Projektmanagerin (Schnittstellenmanagement zwischen
Redaktion, Marketing und Vertrieb), Haas Mediengruppe, Mannheim |
Ausbildung
| Seit 2025 | Master-Studium Umweltingenieurwesen, Hochschule Darmstadt |
| 2019 - 2025 | Bachelor-Studium Umweltingenieurwesen, Hochschule
Darmstadt; Abschluss Umweltingenieurwesen (B.Eng.) |
| 2016 - 2019 | Ausbildung zur Medienkauffrau, Mannheimer Morgen,
Mannheim |
Mandate/Mitglied in folgenden Aufsichtsräten
| • |
MKB Mannheimer Kommunalbeteiligungen GmbH, Mannheim |
| • |
MV Mannheimer Verkehr GmbH, Mannheim
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Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, einschließlich des Stimm- und Fragerechts, sind ausschließlich diejenigen am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre sowie deren Bevollmächtigte berechtigt, die sich für die Hauptversammlung rechtzeitig bei der Gesellschaft angemeldet haben.
Ein Formular zur Anmeldung findet sich in den Unterlagen, die den Aktionärinnen und Aktionären übersandt werden.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, mithin spätestens am
Freitag, dem 6. März 2026, 24.00 Uhr,
unter der nachfolgend angegebenen Adresse in Textform zugehen:
Hauptversammlung MVV Energie AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
anmeldestelle@computershare.de
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionärinnen und Aktionären auch die Möglichkeit an, sich online über das Aktionärsportal der Gesellschaft, das sie unter der Internetadresse
www.mvv.de/investoren
erreichen, zur Hauptversammlung anzumelden. Die hierfür benötigten Zugangsdaten sowie weitere Hinweise zur Nutzung werden den im Aktienregister eingetragenen Aktionärinnen und Aktionären mit der Einladung zugesandt.
Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich
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auf dem zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandten Anmeldeformular, das auch für die Vollmachtserteilung und die Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter/-innen genutzt werden kann, sowie |
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online im Aktionärsportal. Im Portal ist zusätzlich zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter/-innen auch die Abgabe von Briefwahlstimmen im Wege elektronischer Kommunikation möglich. |
Im Verhältnis zur Gesellschaft bestehen nach § 67 Absatz 2 Satz 1 AktG Rechte und Pflichten aus Aktien nur für und gegen die/den im Aktienregister Eingetragene/n. Das Teilnahme- und Stimmrecht setzt danach auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionärin beziehungsweise Aktionär im Aktienregister noch am Tag der Hauptversammlung besteht. Hinsichtlich der Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich.
Bitte beachten Sie, dass Aufträge zu Umschreibungen im Aktienregister, die in dem Zeitraum vom 7. März 2026 bis einschließlich 13. März 2026 eingehen, erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung verarbeitet und berücksichtigt werden. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenanntes Technical Record Date) ist somit der 6. März 2026, 24.00 Uhr. Es wird daher gebeten, Umschreibeanträge rechtzeitig zu stellen.
Mit einer Anmeldung zur Hauptversammlung geht für die betroffenen Aktien indes keine Sperre für die Veräußerbarkeit einher. Aktionärinnen und Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung frei verfügen.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung, die Stimmabgabe (auch durch Bevollmächtigte beziehungsweise per elektronischer Briefwahl), die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter/-innen und die Bevollmächtigung Dritter können gemäß § 67c AktG auch über Intermediäre gemäß SRD II in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU 2018/1212) im ISO 20022 Format (zum Beispiel über SWIFT CMDHDEMMXXX) an die Gesellschaft übermittelt werden. Für die Nutzung von SWIFT ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Die Aktionärinnen und Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig und kann bereits vor der Anmeldung erfolgen, ist aber nur bis zum Eintritt in die Abstimmung über den jeweiligen Punkt der Tagesordnung möglich. Zur Vollmachtserteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem/der zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Das Anmeldeerfordernis bleibt unberührt. Für den Fall, dass eine Aktionärin oder ein Aktionär mehr als eine Person bevollmächtigt, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionärinnen und Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter/-innen zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter/-innen üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der von der Aktionärin beziehungsweise dem Aktionär erteilten Weisungen aus. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter/-innen müssen ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Sollte zu einzelnen Beschlussgegenständen keine oder keine eindeutige Weisung vorliegen, sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter/-innen insoweit nicht zur Stimmrechtsausübung befugt und werden sich im Falle einer Abstimmung der Stimme enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter/-innen keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.
Die Erteilung einer Vollmacht, deren Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform. Die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, deren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem/r Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise ihres Widerrufs sind an folgende Adresse zu übermitteln:
Hauptversammlung MVV Energie AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
anmeldestelle@computershare.de
Bitte nutzen Sie zur Vollmachtserteilung und zur Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter/-innen das mit dem Einladungsschreiben übersandte Formular.
Alternativ können diese Erklärungen elektronisch unter Nutzung des Aktionärsportals auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.mvv.de/investoren
übermittelt werden.
Die Zugangsdaten zum Aktionärsportal sowie weitere Hinweise zur Nutzung werden den Aktionärinnen und Aktionären mit der Einladung zugesandt. Bitte beachten Sie, dass die Erteilung und der Widerruf einer Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter/-innen der Gesellschaft sowie die Abgabe und Änderung von Weisungen bei Verwendung des mit dem Einladungsschreiben übersandten Formulars bis spätestens Donnerstag, dem 12. März 2026, 24.00 Uhr, an die oben genannte Adresse zu übermitteln ist. Die elektronische Übermittlung dieser Erklärungen unter Nutzung des Aktionärsportals ist demgegenüber bis zum Eintritt in die Abstimmung über den jeweiligen Punkt der Tagesordnung möglich. Der Versammlungsleiter wird rechtzeitig auf den maßgeblichen Zeitpunkt hinweisen.
Eine gegenüber einem/einer Stimmrechtsvertreter/-in der Gesellschaft erteilte Vollmacht kann auch formlos widerrufen werden, insbesondere durch persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der Versammlung.
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater/-innen oder andere in § 135 Absatz 8 AktG genannte Personen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, sich in einem der vorgenannten Fälle mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl
Aktionärinnen und Aktionäre, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihre Stimmen auch im Wege der elektronischen Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts mittels elektronischer Briefwahl sind nur diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die sich fristgerecht bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Stimmabgabe erfolgt ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation unter Nutzung des Aktionärsportals auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.mvv.de/investoren
und ist einschließlich einer etwaigen Änderung von Stimmabgaben über das Aktionärsportal bis zum Ende der Abstimmung möglich. Der Versammlungsleiter wird den maßgeblichen Zeitpunkt rechtzeitig ankündigen.
Bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater/-innen und andere in § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Personen sowie sonstige von Aktionärinnen und Aktionären Bevollmächtigte können sich ebenfalls der Möglichkeit der elektronischen Briefwahl nach Maßgabe der vorgenannten Regelungen bedienen. Die Zugangsdaten zum Aktionärsportal sowie weitere Hinweise zur Nutzung werden den Aktionärinnen und Aktionären mit der Einladung zugesandt.
Möchte eine Aktionärin beziehungsweise ein Aktionär trotz bereits durch elektronische Briefwahl erfolgter Stimmabgabe persönlich oder durch einen Bevollmächtigten an der Hauptversammlung teilnehmen, so ist dies möglich, gilt aber als Widerruf der im Wege der elektronischen Briefwahl erfolgten Stimmabgabe.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung
Sollten Stimmrechte fristgemäß auf mehreren Wegen (Brief, E-Mail, elektronisch über das Aktionärsportal oder gemäß § 67c Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212) durch elektronische Briefwahl ausgeübt beziehungsweise Vollmacht und gegebenenfalls Weisungen erteilt werden, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: (i) elektronisch über das Aktionärsportal, (ii) gemäß § 67c Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212, (iii) per E-Mail und (iv) per Brief.
Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsausübung eingehen, gilt: Elektronische Briefwahlstimmen haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und gegebenenfalls Weisungen an die Stimmrechtsvertreter/-innen der Gesellschaft und letztere haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie einer diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Person.
Sollte ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein/e Stimmrechtsberater/-in gemäß § 134a AktG sowie eine diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person zur Vertretung nicht bereit sein, gelten die Stimmrechtsvertreter/-innen der Gesellschaft als zur Vertretung entsprechend der Weisungen bevollmächtigt.
Der zuletzt zugegangene, frist- und formgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich.
Die Stimmabgaben per elektronischer Briefwahlstimmen beziehungsweise Vollmachten und gegebenenfalls Weisungen zu Tagesordnungspunkt 2 (Verwendung des Bilanzgewinns) behalten ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene elektronische Briefwahlstimme beziehungsweise Weisung entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Weitere Informationen zur Anmeldung und zur Erteilung von Vollmachten und die entsprechenden Formulare für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht sowie Hinweise zur Nutzung des Aktionärsportals finden sich in den Unterlagen, die den Aktionärinnen und Aktionären übersandt werden.
Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre
Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Absatz 2 AktG
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen, können gemäß § 122 Absatz 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu richten:
MVV Energie AG
- Vorstand -
Luisenring 49
68159 Mannheim
Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, mithin bis zum
Dienstag, dem 10. Februar 2026, 24.00 Uhr,
zugegangen sein. Später zugegangene Verlangen können nicht berücksichtigt werden.
Ergänzungsverlangen werden zudem nur berücksichtigt, wenn die Antragstellenden nachweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind.
Die Antragstellenden müssen, um das Ergänzungsverlangen wirksam stellen zu können, die Mindestaktienzahl bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag oder, wenn die Gesellschaft dem Verlangen nicht entspricht und die Antragstellenden um gerichtliche Entscheidung nachsuchen, bis zur Entscheidung des Gerichts halten.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG
Aktionärinnen und Aktionäre können Anträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und von Abschlussprüfern unterbreiten. Anträge von Aktionärinnen und Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse zu senden:
MVV Energie AG
Konzernrecht, -Compliance und Materialwirtschaft
Luisenring 49
68159 Mannheim
Hauptversammlung2026@mvv.de
Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Absatz 1 AktG Gegenanträge einschließlich des Namens der Aktionärin beziehungsweise des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse
www.mvv.de/investoren
zugänglich, wenn ihr Gegenanträge spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, mithin bis zum
Donnerstag, dem 26. Februar 2026, 24.00 Uhr,
bei oben genannter Adresse zugegangen sind.
In § 126 Absatz 2 AktG werden Gründe aufgeführt, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht zugänglich gemacht werden müssen. Diese Gründe werden auf der oben genannten Internetseite näher beschrieben.
Für Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären gelten die vorstehenden Sätze entsprechend. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären außer in den Fällen des § 126 Absatz 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder oder Abschlussprüfer beziehungsweise bei einem Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG
Jeder Aktionärin und jedem Aktionär ist gemäß § 131 Absatz 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Unter bestimmten, in § 131 Absatz 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen ist der Vorstand berechtigt, die Auskunft zu verweigern. Diese Voraussetzungen werden auf der Internetseite
www.mvv.de/investoren
näher erläutert.
Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionärinnen und Aktionäre erhalten Sie unter
www.mvv.de/investoren
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 168.721.397,76 Euro. Es ist eingeteilt in 65.906.796 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme.
Sämtliche 65.906.796 Stückaktien sind im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung teilnahme- und stimmberechtigt.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Informationen zum Datenschutz
Luisenring 49, 68159 Mannheim ) verarbeitet als Verantwortliche personenbezogene Daten der Aktionärinnen und Aktionäre (zum Beispiel Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten der Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze. Die Aktien von MVV Energie AG sind Namensaktien. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung der MVV Energie AG und die Führung des Aktienregisters rechtlich zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) DSGVO i. V. m. §§ 118 ff. sowie i. V. m. § 67 AktG. Soweit die Aktionärinnen und Aktionäre ihre personenbezogenen Daten nicht selbst zur Verfügung stellen, erhält MVV Energie AG diese in der Regel von der Depotbank des Aktionärs beziehungsweise der Aktionärin. Bis zum Ende des Berichts des Vorstandsvorsitzenden kann die Hauptversammlung live in Bild und Ton im Internet verfolgt werden, die weitere Hauptversammlung wird überdies für die Aktionärinnen und Aktionäre der MVV Energie AG live im Aktionärsportal übertragen. Darüber hinaus werden weder Bild- und Tonaufzeichnungen noch ein Wortprotokoll erstellt. Soweit von Teilnehmern, die Wortbeiträge leisten, personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung zudem Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f) DSGVO.In unserem Aktionärsportal verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich nur für die Zwecke, für die Sie uns die Daten zur Verfügung stellen, also zum Beispiel für die Registrierung und Anmeldung am Aktionärsportal selbst, für die Dokumentation Ihrer Online-Anmeldung zur Hauptversammlung, für die Dokumentation über Ihre mittels Vollmacht erfolgende Vertretung in der Hauptversammlung durch den jeweils Bevollmächtigten und Ihrer gegebenenfalls erteilten Weisungen oder die Ausübung Ihrer Stimmen per elektronischer Briefwahl, für eine Kontaktaufnahme bei Kontakt- und Serviceanfragen oder um Ihnen Zugang zu bestimmten Informationen zu verschaffen.
MVV Energie AG löscht die personenbezogenen Daten der Aktionärinnen und Aktionäre im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Rechtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionärinnen und Aktionäre das Recht, eine Bestätigung zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden, Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen. Zudem steht den Aktionärinnen und Aktionären ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu. Werden personenbezogene Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f) DSGVO verarbeitet, steht den Aktionärinnen und Aktionären unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ein Widerspruchsrecht zu.
Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten erreichen Aktionärinnen und Aktionäre den Datenschutzbeauftragten der MVV Energie AG unter: MVV Energie AG,
Datenschutzbeauftragter, Luisenring 49, 68159 Mannheim , datenschutz@mvv.de.Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Aktionärinnen und Aktionäre und Aktionärsvertreter auf der Internetseite der MVV Energie AG unter
www.mvv.de/investoren
Die Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung am 13. März 2026 ist durch Veröffentlichung der vorstehenden Tagesordnung im Bundesanzeiger am 30. Januar 2026 bekannt gemacht.
Der Inhalt der Einberufung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, und weitere nach § 124a AktG zugänglich zu machende Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.mvv.de/investoren
ab dem Zeitpunkt der Einberufung zugänglich. Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung einsehbar sein. Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht oder Weisungen an Stimmrechtsvertreter/-innen der Gesellschaft für die Hauptversammlung verwendet werden können, werden den Aktionärinnen und Aktionären direkt auf dem Postweg oder elektronisch übermittelt. Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter der zuvor genannten Internetadresse bekanntgegeben.
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : MVV Energie AG, Mannheim, Allemagne.