Moteur de recherche d’entreprises européennes
Aufsichtsrat Ureg01/08/2014 German Company Register, Allemagne
Texte
SEISSENSCHMIDT AGPlettenbergBekanntmachungNach § 96 Abs. 1, Fall 6 AktG und § 8 unserer Satzung setzt sich der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft bislang aus drei von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Auf Grund des stetigen Wachstums unserer Gesellschaft beschäftigen wir mittlerweile mehr als 500 Arbeitnehmer. Nach Auffassung des Vorstands ist der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft deshalb nicht mehr nach den maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen zusammengesetzt. Einschlägig sind nunmehr §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 Fall 4, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. §§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz, wonach der Aufsichtsrat zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer bestehen muss. Demgemäß wird der Aufsichtsrat gem. § 8 unserer Satzung zukünftig aus zwei von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern und einem Arbeitnehmervertreter zusammengesetzt sein, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das Landgericht Hagen als nach § 98 Abs. 1 AktG zuständiges Gericht anrufen.
Plettenberg, den 29. Juli 2014 Der Vorstand |
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Linamar Plettenberg GmbH, Plettenberg, Allemagne.