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Ordentliche Hauptversammlung Ureg15/04/2014 German Company Register, Allemagne
Texte
GBK Beteiligungen AktiengesellschaftHannoverWKN 585 090
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| EUR | |
| Bilanzgewinn per 31.12.2013 | 5.839.813,14 |
| Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,10 je Stückaktie | 675.000,00 |
| Ausschüttung einer Sonderdividende von EUR 0,50 je Stückaktie | 3.375.000,00 |
| Vortrag auf neue Rechnung | 1.789.813,14 |
Die Auszahlung der Dividenden erfolgt unverzüglich nach der Hauptversammlung.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, für das Geschäftsjahr 2014 zum Abschlussprüfer der Gesellschaft zu wählen.
TOP 6
Wahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1 letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Das von der Hauptversammlung am 12. Juni 2012 für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu beschließen hat, in den Aufsichtsrat gewählte Mitglied Herr Günter Kamissek hat sein Amt mit Wirkung zum Ende der diesjährigen Hauptversammlung am 26. Mai 2014 niedergelegt und scheidet vorzeitig aus dem Aufsichtsrat aus. Mithin hat die Hauptversammlung nach § 8 Abs. 5 der Satzung an seiner Stelle für den Rest seiner Amtszeit die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds vorzunehmen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, anstelle des von der Hauptversammlung am 12. Juni 2012 in den Aufsichtsrat gewählten und vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidenden Mitglieds Herrn Günter Kamissek für den Rest seiner Amtszeit, mithin für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu beschließen hat, in den Aufsichtsrat zu wählen:
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Herrn Peter Dreher,
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Die Hauptversammlung ist an diesen Wahlvorschlag nicht gebunden.
Angaben entsprechend § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Herr Peter Dreher übt kein weiteres Mandat im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG aus.
TOP 7
Beschlussfassungen über Änderungen der Satzung in § 3 (Bekanntmachungen) und in Absatz 1 von § 6 (Vertretung und Geschäftsführung)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
| 7.1 |
In § 3 der Satzung wird vor dem Wort "Bundesanzeiger" das Wort "elektronischen" gestrichen. |
| 7.2 |
§ 6 Absatz 1 der Satzung wird um folgenden letzten Satz ergänzt: "Der Aufsichtsrat kann einem, mehreren oder allen Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen." |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 12 Abs. 3 und 4 der Satzung unserer Gesellschaft in Verbindung mit § 123 Abs. 2 bis 3 des Aktiengesetzes (AktG) diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens Montag, den 19. Mai 2014, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen:
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GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft
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Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, mithin auf Montag, den 5. Mai 2014, 0.00 Uhr (MESZ).
Nach Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um deren rechtzeitigen Erhalt sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Verfahren der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden, z.B. auch durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung. Auch in Fällen der Bestellung eines Bevollmächtigten muss sich der Aktionär rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden und den Berechtigungsnachweis erbringen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wenn die Erteilung der Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, hat die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen. Der Anwendungsbereich des § 135 AktG betrifft die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen, mit diesen nach aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen, für die in der Regel Besonderheiten gelten; wenn die Absicht besteht, ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere, mit diesen gemäß aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution zu bevollmächtigen, erscheint es mithin empfehlenswert, dass sich Vollmachtgeber und Bevollmächtigte rechtzeitig abstimmen.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht verwendet werden kann, wird mit der Eintrittskarte übersandt, die den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird.
Rechte der Aktionäre, eine Ergänzung der Tagesordnung zu verlangen (§ 122 Abs. 2 AktG)
Aktionäre können unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung einer Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden (vgl. § 142 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 sowie § 70 AktG). Ein solches Verlangen ist schriftlich und ausschließlich an den Vorstand zu richten; es muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung (wobei der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also bis spätestens Donnerstag, den 1. Mai 2014, 24.00 Uhr (MESZ), unter folgender Anschrift zugehen:
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GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft
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Rechte der Aktionäre zur Ankündigung von Anträgen und Wahlvorschlägen (§ 126 Abs. 1 und § 127 AktG)
Eventuelle (Gegen-)Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären im Sinne von §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind an folgende Adresse zu übersenden:
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GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft
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Rechtzeitig eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge, d.h. solche, die der Gesellschaft bis spätestens Sonntag, den 11. Mai 2014, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen, werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften im Internet unter der Adresse www.gbk-ag.de (Menü "Investor Relations", Untermenü "Hauptversammlung", Punkt "Aktuelle Hauptversammlung") zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls auf dieser Internetseite veröffentlicht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung im Bundesanzeiger EUR 33.750.000,00 und ist eingeteilt in 6.750.000 Stückaktien. Von den insgesamt ausgegebenen 6.750.000 Stückaktien der Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung im Bundesanzeiger alle Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Unterlagen, Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Diese Hauptversammlungseinladung und der Geschäftsbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013, der die in TOP 1 genannten Unterlagen und den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns enthält, stehen ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Einladung im Bundesanzeiger im Internet unter der Adresse www.gbk-ag.de zum Download bereit und können in den Geschäftsräumen am Sitz der
Hannover, im April 2014
GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : GBK Beteiligungen AG, Hanovre, Allemagne.
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