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Ordentliche Mitgliederversammlung Ureg 01/06/2012 Registre des entreprises allemand (publications de sociétés), Allemagne
Texte
VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G.HannoverWir teilen mit, dass die ordentliche Mitgliederversammlung
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| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. für das Geschäftsjahr 2011 nebst Lagebericht des Vorstands und Bericht des Aufsichtsrats |
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| 2. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2011 |
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| 3. |
Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. |
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| 4. |
Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. |
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| 5. |
Wahl zum Aufsichtsrat Herr Walter Derwald hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Mitgliederversammlung 2012 niedergelegt. Gemäß § 35 Absatz 2 VAG setzt sich der Aufsichtsrat ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern zusammen, welche die Mitgliederversammlung als oberste Vertretung der Gesellschaft wählt. Die Wahl erfolgt für einen Zeitraum, der mit der Annahme der Wahl und dem Ende der Mitgliederversammlung, in der die Wahl stattfand, beginnt und erfolgt nach § 6 Ziff. 4 der Satzung für die verbleibende Amtszeit von Herrn Walter Derwald, das heißt bis zur ordentlichen Mitgliederversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 Beschluss fasst. Die Wiederwahl ist zulässig. Der Aufsichtsrat schlägt
zur Wahl vor. Die Mitgliederversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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| 6. |
Beschluss über Änderung der Satzung Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist an die tatsächliche Geschäftstätigkeit anzupassen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung in der nachfolgend aufgeführten Satzungsbestimmung zu ändern und wie folgt neu zu fassen: § 2 Ziff. 1: "Gegenstand des Unternehmens ist im In- und Ausland
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| 7. |
Beschluss über die Tarifanpassung in der Wohngebäudeversicherung Wohngebäudeversicherungen, denen Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Wohngebäudeversicherung zugrunde liegen, die eine Prämienangleichungsklausel enthalten, sollen aufgrund des negativen Ertragsverlaufs mit Wirkung zum Beginn der nächsten Versicherungsperiode um 5 % erhöht werden. Aus Gründen der Gleichbehandlung sollen die Wohngebäudeversicherungen, denen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Wohngebäudeversicherung VGB 88 zugrunde liegen, die keine Prämienangleichungsklausel enthalten, um denselben Prozentsatz gemäß § 17 Ziff. 2 der Satzung erhöht werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Versicherungsbeiträge für Wohngebäudeversicherungen, denen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Wohngebäudeversicherung VGB 88 zugrunde liegen, die keine Prämienangleichungsklausel enthalten, gemäß § 17 Ziff. 2 der Satzung mit Wirkung zum Beginn der nächsten Versicherungsperiode für Hauptfälligkeiten ab dem 01. Dezember 2012 um 5 % zu erhöhen. |
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| 8. |
Beschluss über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung und die Sitzungsgelder für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 gemäß § 8 der Satzung wie folgt festzulegen:
Das Sitzungsgeld wird für die Teilnahme an Sitzungen des Plenums und der Ausschüsse des Aufsichtsrats gewährt. Die auf die Vergütung zu zahlende Umsatzsteuer wird erstattet. |
Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist spätestens am siebten Kalendertag vor dem Tag der Mitgliederversammlung - diesen nicht mitgerechnet - der VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. an ihrem Sitz (Hauptverwaltung) schriftlich anzumelden. Zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung kann vor Beginn der Mitgliederversammlung die Legitimation des Mitglieds durch Vorlage eines Mitgliederausweises, des Original-Versicherungsscheines oder in sonstiger Weise verlangt werden.
Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist berechtigt, wer zu dieser Zeit Mitglied ist und das Stimmrecht hat. Voraussetzung für das Stimmrecht ist, dass alle fälligen Beiträge gezahlt sind. Auf je volle 5.000,00 EUR der für das letzte abgelaufene Geschäftsjahr gezahlten Beiträge entfällt eine Stimme.
Unabhängig von der Höhe des Beitrags hat jedes Mitglied mindestens eine Stimme, höchstens jedoch fünfzehn Stimmen.
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden, der Mitglied der VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. sein muss. Die schriftliche Vollmacht muss spätestens am siebten Kalendertag vor dem Tag der Mitgliederversammlung - diesen nicht mitgerechnet - der VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. an ihrem Sitz (Hauptverwaltung) zugegangen sein. Ein Bevollmächtigter kann höchstens vier Mitglieder vertreten und einschließlich der eigenen nicht mehr als fünfzehn Stimmen.
Im Übrigen wird auf die Satzungsbestimmungen verwiesen.
Hannover, den 31. Mai 2012
VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G.
Der Vorstand
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung VVaG, Hanovre, Allemagne.