Stuttgart
Bekanntmachung
über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der
Bosch Solar Energy AG
(vormals: ersol Solar Energy Aktiengesellschaft)
Erfurt
- ISIN DE0006627532 / WKN 662 753 -
Die ordentliche Hauptversammlung der ersol Solar Energy Aktiengesellschaft vom 23. Juli 2009 hat u.a. die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Robert Bosch GmbH, gemäß §§ 327a ff. AktG sowie die Änderung der Firma von "ersol Solar Energy Aktiengesellschaft" in "Bosch Solar Energy AG" beschlossen. Die Firmenänderung wurde zum 1. September 2009 wirksam.
Der Übertragungsbeschluss ist am 7. September 2009 in das Handelsregister der Bosch Solar Energy AG beim Amtsgericht Jena (HRB 112186) eingetragen worden. Dadurch sind alle Aktien der Bosch Solar Energy AG, die sich nicht in der Hand der Robert Bosch GmbH befanden, auf diese Gesellschaft übergegangen.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine Barabfindung i.H. von € 102,77 je Stückaktie der Bosch Solar Energy AG. Die Angemessenheit der Abfindung wurde durch die vom Landgericht Erfurt zum sachverständigen Prüfer bestellte Warth & Klein GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt.
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Bosch Solar Energy AG an mit jährlich fünf Prozentpunkten (5%) über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.
Falls ein Verfahren nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der Bosch Solar Energy Aktiengesellschaft gewährt werden.
Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der
Deutsche Bank AG
zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung erfolgt ab sofort an die Aktionäre gegen Ausbuchung ihrer Aktien. Von den ausgeschiedenen Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.
Die Entgegennahme der Abfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Bosch Solar Energy AG provisions- und spesenfrei.
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