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Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats Ureg22/06/2017 German Company Register, Allemagne
Texte
Herta GmbHHertenBekanntmachung über die Zusammensetzung des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der Herta GmbH setzte sich bisher gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 DrittelbG aus zwei Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschafterin und einem Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer zusammen. Die Geschäftsführung ist der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist. Die Herta GmbH beschäftigt einschließlich der ihr nach dem Drittelbeteiligungsgesetz zuzurechnenden Arbeitnehmer in der Regel insgesamt nicht mehr als 500 Arbeitnehmer. Dies hat nach Ansicht der Geschäftsführung zur Folge, dass das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer sich nicht mehr nach § 1 Abs. 3 DrittelbG richtet. Es wird daher nach Ablauf der Amtszeit des Aufsichtsrates am 01. Juni 2017 kein neuer Aufsichtsrat gewählt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht, das Landgericht Bochum, anrufen.
Herten, im Juni 2017 Die Geschäftsführung |
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Herta GmbH, Herten, Allemagne.