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Einladung zur ordentlichen 82. Hauptversammlung Ureg06/05/2008 German Company Register, Allemagne

Texte

Hannover

Einladung zur ordentlichen 82. Hauptversammlung


Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 20. Juni 2008, um 16:00 Uhr in den Räumen der

Gesellschaft, Badenstedter Straße 56, 30453 Hannover
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

 

Tagesordnung
 

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Körting Hannover AG zum 31.12.2007, des Lageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007

 
2.

Erläuterungen zum Jahresabschluss 2007

 
3.

Ausblick auf das Geschäftsjahr 2008

 
4.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Körting Hannover AG für das Geschäftsjahr 2007 in Höhe von EUR 767.475,75 wie folgt zu verwenden:

 

Ausschüttung einer nachzuzahlenden Vorzugsdividende von EUR 3,5790432 je dividendenberechtigter Vorzugs(stück)aktie (53.608 Stück). Dies entspricht einer nachzuzahlenden Vorzugsdividende von insgesamt EUR 767.461,40, gerechnet für die Nachzahlungsjahre 2001 bis einschließlich 2004. Bei der nachzuzahlenden Vorzugsdividende werden Ansprüche aus früheren Jahren vor denen aus späteren Jahren ausgeschüttet.

 

Der verbleibende Betrag in Höhe von EUR 14,35 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende sind die im Zeitpunkt der Einberufung vorhandenen dividendenberechtigten Stückaktien berücksichtigt. Die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind gemäß § 71 b AktG nicht dividendenberechtigt.

 
5.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2007

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2007  Entlastung zu erteilen.

 
6.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.

 
7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008

 

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH

?? Rue sans nom, 30159 Hannover, Allemagne
zum Abschlussprüfer der Gesellschaft - und falls erforderlich des Konzerns - für das Geschäftsjahr 2008 zu bestellen.

 
8.

Änderung der Ziffer 18. der Satzung vom 20. Juni 2001

 

Der § 123 des Aktiengesetzes (Frist, Anmeldung zur Hauptversammlung, Nachweis) regelt in seinem Absatz 1, dass die Hauptversammlung mindestens dreißig Tage vor dem Tage der Versammlung einzuberufen ist. Die Satzung der Körting Hannover AG schreibt hierzu eine Frist von mindestens 5 Wochen vor.

 

Der § 121 des Aktiengesetzes (Allgemeines) regelt in seinem Absatz 4, dass für den Fall, dass die Aktionäre der Gesellschaft namentlich bekannt sind, der Vorstand die Hauptversammlung auch mit eingeschriebenem Brief einberufen kann. In einem solchen Fall gilt die Absendung als Tag der Bekanntmachung.

 

In Anlehnung an die vorgenannten gesetzlichen Regelungen und unter Berücksichtigung der in der Satzung derzeit festgeschriebenen 5-Wochenfrist zur Einberufung einer Hauptversammlung schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, dass die Satzung in Punkt 18. geändert bzw. neu gefasst wird. Es wird der Hauptversammlung folgende Änderung/Neu-fassung vorgeschlagen:

 

Von (Satzung Ziffer 18. - alt -)
Die Hauptversammlung wird vom Vorstand einberufen. Die Einberufung ist mindestens 5 Wochen vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf die Aktien nach Ziffer 19 Abs. 3 und 4 der Satzung zu hinterlegen sind - den Tag der Veröffentlichung und den letzten Hinterlegungstag nicht mitgerechnet - im Bundesanzeiger bekannt zu machen.

 

Auf (Satzung Ziffer 18. - neu -)
Die Hauptversammlung wird vom Vorstand einberufen. Die Einberufung ist mindestens 35 Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre für die Hauptversammlung anmelden können, im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Dabei sind der Tag der Veröffentlichung und der letzte Tag der Anmeldefrist nicht mitzurechnen. Sind die Aktionäre der Gesellschaft namentlich bekannt, so kann die Hauptversammlung mit eingeschriebenem Brief einberufen werden; der Tag der Absendung gilt als Tag der Bekanntmachung.

 
9.

Änderung der Ziffer 19. der Satzung vom 20. Juni 2001

 

Der § 123 des Aktiengesetzes (Frist, Anmeldung zur Hauptversammlung, Nachweis) regelt in seinem Absatz 2, dass die Satzung die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts davon abhängig machen kann, dass die Aktionäre sich vor der Versammlung anmelden.

 

In Anlehnung an die vorgenannte gesetzliche Regelung schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, dass die Satzung zu Ziffer 19. geändert bzw. neu gefasst wird. Es wird der Hauptversammlung folgende Änderung/Neufassung vorgeschlagen:

 

Von (Satzung Ziffer 19. - alt -)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt.

 

Um in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben und Anträge stellen zu können, müssen die Aktionäre die Aktien bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei den sonstigen in der Einberufung zur Hauptversammlung bezeichneten Stellen in der üblichen Geschäftszeit hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass zwischen dem Tage der Hinterlegung und dem Tage der Hauptversammlung mindestens 6 Werktage frei bleiben.

 

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Hauptkasse der Gesellschaft einzureichen.

 

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden.

 

Die Anmeldung zur Ausübung des Stimmrechts erfolgt in der Weise, dass die Hinterlegungsbescheinigung oder ein Doppel spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung bei der Hauptkasse der Gesellschaft eingereicht wird. Sonnabende gelten nicht als Werktage im Sinne der Absätze 3 und 4.

 

Auf (Satzung Ziffer 19. - neu -)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist jeder Aktionär berechtigt, der sich rechtzeitig vor der Versammlung angemeldet hat. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am siebten Tage vor der Versammlung schriftlich zugehen. Der Tag der Versammlung wird hierbei nicht mitgezählt.

 

Organisation:

Jahresabschluss, Lagebericht, Bestätigungsvermerk sowie der Bericht des Aufsichtsrates liegen in den Geschäftsräumen der

Gesellschaft, Badenstedter Straße 56, 30453 Hannover
zur Einsicht durch die Aktionäre aus und können während der ordentlichen Geschäftszeit - Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 15:15 Uhr - eingesehen werden. Die Unterlagen liegen auch während der Hauptversammlung aus.

Anfragen oder Anträge eines Aktionärs sind schriftlich zu richten an:

 

Körting Hannover AG
Vorstand
Herr Dr. York Fusch
Badenstedter Straße 56
30453 Hannover

Sollte ein Aktionär an der ordentlichen 82. Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen können, kann er eine von der Gesellschaft zu Verfügung gestellte Vollmacht unterschreiben, eine / einen an der Hauptversammlung teilnehmende(n) Bevollmächtigte(n) eintragen und zu Händen des Vorstandsvorsitzenden, Herrn Dr. York Fusch, bis Freitag, den 6. Juni 2008 an die oben genannte Anschrift zurücksenden.

 

Hannover, 6. Mai 2008

Körting Hannover AG

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Körting Hannover GmbH, Hanovre, Allemagne.