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EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Ureg15/04/2011 German Company Register, Allemagne

Texte

GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG

Stuttgart

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Die Aktionäre der GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG, mit Sitz in Stuttgart, werden hiermit zu der am

Montag, den 23. Mai 2011, 16.00 Uhr

im GENO-Haus, Sitzungssaal 1+2, EG,

?? Rue sans nom, 70191 Stuttgart, Allemagne
stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

der GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG, mit Sitz in Stuttgart, eingeladen.

Die Tagesordnung mit den Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu den einzelnen Tagesordnungspunkten lautet wie folgt:

1.

Vorlage des nach § 172 AktG festgestellten Jahresabschlusses mit Anhang und des Lageberichts zum 31. Dezember 2010, des gebilligten Konzernabschlusses mit Anhang und des Konzernlageberichtes zum 31. Dezember 2010 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 20 % auf das dividendenberechtigte Grundkapital von 12.143.182,19 €
=

2.428.636,44 €
Einstellung in andere Gewinnrücklagen = 3.300.000,00 €
Vortrag auf neue Rechnung = 35.968,39 €
Bilanzgewinn = 5.764.604,83 €

Die Dividende ist fällig am 8. Juni 2011 und wird an diesem Tag ausbezahlt.

3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt.

4.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt.

5.

Wahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1, 4. Alt. AktG i.V.m. dem Drittelbeteiligungsgesetz aus Vertretern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Aufsichtsratsmandate von Herrn ?????? ???????, Herrn Frank-Henning Florian und Herrn Siegfried Schön enden jeweils mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Herr ?????? ???????, Mitglied des Vorstandes der R+V Versicherung AG, Wiesbaden, wird mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung als Aktionärsvertreter zum Mitglied des Aufsichtsrates wiedergewählt.

Herr Frank-Henning Florian, Vorsitzender des Vorstandes der R+V Lebensversicherung AG, Wiesbaden, wird mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung als Aktionärsvertreter zum Mitglied des Aufsichtsrates wiedergewählt.

Herr Siegfried Schön, Mitglied des Vorstandes der Volksbank Stuttgart eG, Stuttgart, wird mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung als Aktionärsvertreter zum Mitglied des Aufsichtsrates wiedergewählt.

6.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Stuttgart, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 bestellt.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG, Stuttgart, eingetragen sind.

Die Vertretung in der Hauptversammlung ist zulässig. Sofern zu der Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung eine andere Person bevollmächtigt werden soll, ist die Vollmacht schriftlich zu erteilen und der GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG, Stuttgart, vorzulegen. Dem Bevollmächtigten können Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Der Bevollmächtigte ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Vollmachtsformulare können bei der GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG,

?? Rue sans nom, 70174 Stuttgart, Allemagne
, angefordert werden.

Wegen des Stimmverbotes gemäß § 136 Abs. 1 AktG bitten wir, Aufsichtsratsmitglieder und Vorstandsmitglieder der GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG möglichst nicht mit Ihrer Vertretung zu beauftragen.

Es ist möglich, zur Ausübung des Stimmrechtes eine seitens der GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG dazu beauftragte Person zu bevollmächtigen. Hierzu wird gebeten, auf dem Vollmachtsformular Frau ?????? ?????? (Geschäftsführerin der WBS Wohnwirtschaftliche Baubetreuungs- und Servicegesellschaft mbH) zu bevollmächtigen und das Vollmachtsformular nach Unterzeichnung an den Vorstand der GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG zurückzusenden. Frau Martin wird, soweit keine andere Weisung erteilt wird, das Stimmrecht im Sinne der Verwaltungsvorschläge ausüben.

Ausgelegte Unterlagen

Der festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft mit Anhang und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2010, der gebilligte Konzernabschluss mit Anhang und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2010, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns können in den Geschäftsräumen der GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG,

?? Rue sans nom, 70174 Stuttgart, Allemagne
, eingesehen werden.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen werden.

Anträge von Aktionären und Wahlvorschläge

Anträge und/oder Wahlvorschläge von Aktionären nach den §§ 126, 127 AktG sind zu richten an:

GWG Gesellschaft für Wohnungs- und
Gewerbebau Baden-Württemberg AG
Vorstand
Hospitalstraße 33
70174 Stuttgart

Anträge und/oder Wahlvorschläge, die gemäß §§ 126, 127 AktG mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung mit Begründung bei der GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG unter der vorstehend mitgeteilten Adresse eingehen, werden nebst etwaigen Stellungnahmen der Verwaltung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben den dazu Berechtigten zugänglich gemacht. Der Tag des Zugangs ist bei der Fristberechnung nicht mitzurechnen.

Organisatorische Hinweise

Aus organisatorischen Gründen wird im Falle einer persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung um entsprechende Bekanntgabe des Erscheinens bis zum 9. Mai 2011 an die GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG,

?? Rue sans nom, 70174 Stuttgart, Allemagne
gebeten. Dies erfolgt durch Rücksendung eines unterzeichneten Formulars, das bei der GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG,
?? Rue sans nom, 70174 Stuttgart, Allemagne
, angefordert werden kann.

Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, werden gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die vorstehende Geschäftsanschrift der Gesellschaft zu senden, um die Beantwortung der Fragen in der Hauptversammlung zu erleichtern.

 

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG, Stuttgart, Allemagne.