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Acquisition : SABO - Maschinenfabrik GmbH – Séparation : SABO - Maschinenfabrik GmbH Hrb24/08/2020 German Trade Register Announcements, Allemagne

Vue d’ensemble

Texte

HRA 704371: John Deere GmbH & Co. KG,
Mannheim, John-Deere-Str. 70, 68163 Mannheim
. Die GmbH "SABO - Maschinenfabrik GmbH", Gummersbach (Amtsgericht Köln HRB 39054) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.07.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.07.2020 sämtliche Pensionsverbindlichkeiten gegenüber mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ausgeschiedenen Mitarbeitern und Rentnern auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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