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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Ureg03/06/2019 German Company Register, Allemagne

Texte

HOFTEX GROUP AG

Hof

ISIN DE 000 676 000 2
Wertpapier-Kenn-Nr. 676 000

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Freitag, dem 12. Juli 2019, 10.00 Uhr,

im

Konferenzbereich der
?? Rue sans nom, 95030 Hof, Allemagne
,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.


Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses einschließlich des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen folgende Verwendung des Bilanzgewinns in Höhe von € 2.968.208,05 vor:

€ 0,25 Dividende je Stückaktie auf das gezeichnete Kapital von € 13.919.988,69
(5.444.800 Stückaktien)


1.361.200,00
Einstellung in Gewinnrücklagen gemäß § 58 Abs. 3 AktG 1.500.000,00
Vortrag auf neue Rechnung 107.008,05
    2.968.208,05

Die Dividende ist am 17. Juli 2019 fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und Änderung der Satzung

Der Vorstand hat die ihm von der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Juli 2014 erteilte Ermächtigung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 6. Juli 2019 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu € 5.000.000,00 zu erhöhen, nicht in Anspruch genommen.

Damit die Gesellschaft auch zukünftig flexibel ist, bei Bedarf ihre Eigenmittel durch Einsatz des genehmigten Kapitals zu verstärken und auch zukünftig dabei wieder die Möglichkeiten eines vereinfachten Bezugsrechtsausschlusses hat, soll das bisherige genehmigte Kapital in § 4 (Grundkapital) Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft durch ein neues genehmigtes Kapital ersetzt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:

Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital bis zum 11. Juli 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig in Teilbeträgen, jedoch insgesamt höchstens um bis zu € 5.000.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch einem Kreditinstitut oder mehreren Kreditinstituten zur Übernahme angeboten werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für folgende Fälle auszuschließen:

a)

im Fall einer Kapitalerhöhung für die aufgrund des Bezugsverhältnisses entstehenden Spitzenbeträge;

b)

für eine Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen (auch wenn neben den Aktien eine Kaufpreiskomponente in bar ausgezahlt wird), wenn der Erwerb des Unternehmens oder der Beteiligung im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt.

Der Vorstand ist berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus diesem genehmigten Kapital, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, zu entscheiden. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals abzuändern.

Aufgrund der Schaffung des genehmigten Kapitals wird § 4 Abs. 2 der Satzung wie folgt neu gefasst:

"Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 11. Juli 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig in Teilbeträgen, jedoch insgesamt höchstens um bis zu € 5.000.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen und / oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch einem Kreditinstitut oder mehreren Kreditinstituten zur Übernahme angeboten werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für folgende Fälle auszuschließen:

im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen für die aufgrund des Bezugsverhältnisses entstehenden Spitzenbeträge;

für eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen (auch wenn neben den Aktien eine Kaufpreiskomponente in bar ausgezahlt wird), wenn der Erwerb des Unternehmens oder der Beteiligung im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt.

Der Vorstand ist berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus diesem genehmigten Kapital, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, zu entscheiden. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals abzuändern."

Erläuterungen zu Tagesordnungspunkt 5

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, ein genehmigtes Kapital von insgesamt bis zu € 5.000.000,00 zu schaffen, das bis zum 11. Juli 2024 befristet ist.

Durch die Schaffung des neuen genehmigten Kapitals soll Vorsorge dafür getroffen werden, dass die Gesellschaft unter Ausnutzung günstiger Kapitalmarktverhältnisse ihr Eigenkapital stärken kann. Dies ist erforderlich, um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, jederzeit flexibel auf strategische Optionen im In- und Ausland, insbesondere im Geschäftsbereich Tenowo, reagieren zu können.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind über die jeweiligen Ausgabebeträge noch keine Aussagen möglich. Ebenso können über den Zeitpunkt der Inanspruchnahme des genehmigten Kapitals noch keine Aussagen gemacht werden.

Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 5 gemäß § 203 Abs. 2 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG:

Der Vorstand hat gemäß § 203 Abs. 2 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht über die gemäß Punkt 5 der Tagesordnung vorgeschlagene Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechtes erstattet. Der Bericht liegt vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Ebenso ist dieser über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.hoftexgroup.com / Investor Relations

einsehbar. Auf Verlangen wird der Bericht jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Der Bericht wird wie folgt bekannt gemacht:

Die dem Vorstand unter TOP 5 eingeräumte Ermächtigung sieht jeweils den Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre vor. Damit soll der Vorstand gegebenenfalls in die Lage versetzt werden, von der Ausnutzung des genehmigten Kapitals auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Gebrauch zu machen.

a)

Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ist erforderlich, um ein technisch durchführbares Bezugsverhältnis darstellen zu können. Er dient daher der Praktikabilität und der leichteren Durchführung einer Emission. Der Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge ist im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre. Der Bezugsrechtsausschluss bedingt lediglich eine ganz geringe Verringerung der relativen Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechtsanteils der Aktionäre und hat folglich nur einen sehr geringen Verwässerungseffekt. Diejenigen Aktionäre, die ihre relative Beteiligungsquote und ihren relativen Stimmrechtsanteil beibehalten möchten, können die erforderliche Aktienanzahl erwerben, um ihre bisherige Beteiligungsquote und ihren bisherigen Stimmrechtsanteil aufrecht zu erhalten.

b)

Daneben schafft die erteilte Ermächtigung die Möglichkeit, das Bezugsrecht der Aktionäre bei Sachkapitalerhöhungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen, um in geeigneten Fällen Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien der HOFTEX GROUP AG erwerben zu können. Für einen Ausbau der Geschäftsbereiche, vorzugsweise des Vliesstoffbereiches Tenowo, der durch Expansion der Gesellschaft im In- und Ausland umgesetzt werden kann, sind Akquisitionen in Erwägung zu ziehen. Je nach Größenordnung eines Erwerbes von Beteiligungen oder den Erwartungen der Verkäuferseite kann es zweckmäßig oder auch erforderlich sein, die Gegenleistung ganz oder teilweise durch Aktien zu erbringen (u.U. auch bei Zuzahlung einer Kaufpreiskomponente in bar). Um in diesen Fällen in der Lage zu sein, sich bietende Erwerbsmöglichkeiten wahrzunehmen, muss die Gesellschaft, falls erforderlich, ihr Grundkapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durch Ausnutzung des genehmigten Kapitals erhöhen. Da eine Kapitalerhöhung für solche Erwerbe vielfach kurzfristig erfolgen muss, ist auch insoweit die Schaffung eines genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses erforderlich. Wenn sich Möglichkeiten zu einem solchen Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen konkretisieren, wird der Vorstand sorgfältig prüfen, ob er von der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss Gebrauch machen soll. Er wird dies nur tun, wenn der Erwerb gegen Ausgabe von Hoftex Group-Aktien im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt. Bei der Festlegung der Bewertungsrelationen wird der Vorstand sicherstellen, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt werden. In der Regel wird der Vorstand sich bei der Bemessung des Werts der als Gegenleistung hinzugebenden Aktien am Börsenkurs der Aktie der HOFTEX GROUP AG orientieren. Eine schematische Anknüpfung an einen Börsenkurs ist indes nicht vorgesehen, insbesondere um einmal erzielte Verhandlungsergebnisse nicht durch Schwankungen des Börsenkurses in Frage zu stellen. Über die Einzelheiten der Ausnutzung des genehmigten Kapitals wird der Vorstand in der Hauptversammlung berichten, die auf einen etwaigen Erwerb gegen Ausgabe von Aktien der HOFTEX GROUP AG folgt.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

Die Aktien der Gesellschaft werden im Freiverkehrssegment m:access der Börse München notiert. Damit sind sie nicht an einem organisierten Markt im Sinne des WpHG notiert und gelten nicht als "börsennotiert".

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung der Hauptversammlung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise zu den Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Stimmrechtsvertretung und zu Anträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 5. Juli 2019 in Textform (s. § 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der unten angegebenen Anmeldestelle der Gesellschaft angemeldet haben.

Die Aktionäre haben bis zum 5. Juli 2019 auch ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu müssen sie einen in Textform (s. § 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweis über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut bei der Anmeldestelle der Gesellschaft einreichen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Juni 2019 zu beziehen (Record Date).

Anmeldestelle:

HOFTEX GROUP AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS51CA/GM
80311 München
Fax: +49 (0) 89/5400-2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de

Stimmrechtsvertretung

Wir weisen unsere Aktionäre auf die Möglichkeit hin, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben zu lassen.

Zur Erleichterung der Ausübung des Stimmrechts bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Hierzu kann das auf der Eintrittskarte zur Hauptversammlung abgedruckte Formular zur Erteilung der Vollmachten und der Weisungen verwendet werden. Wir bitten, dieses ausgefüllt und möglichst unterschrieben und als Original möglichst bis zum 9. Juli 2019 eingehend an folgende Adresse zu senden:

HOFTEX GROUP AG
HV-Stelle
Fabrikzeile 21
95028 Hof
Fax: +49 (0) 9281/49313
E-Mail: hauptversammlung@hoftexgroup.com

Die Einzelheiten zur Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden.

Unterlagen

Ab Einberufung der Hauptversammlung sind die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen und der Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 5 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (

Fabrikzeile 21, 95028 Hof
) zur Einsichtnahme der Aktionäre zugänglich. Diese Unterlagen sind auch über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.hoftexgroup.com / Investor Relations / Finanzberichte
 

einsehbar. Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos die vorgenannten Unterlagen zugesandt.

Anträge und Wahlvorschläge

Mögliche Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG müssen in Textform innerhalb der gesetzlichen Fristen an folgende Anschrift gerichtet werden:

HOFTEX GROUP AG
HV-Stelle
Fabrikzeile 21
95028 Hof
Fax: +49 (0) 9281/49313
E-Mail: hauptversammlung@hoftexgroup.com

Wir werden rechtzeitig zugegangene Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter

www.hoftexgroup.com
 

auf der Seite Investor Relations/Hauptversammlung veröffentlichen.

Information zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die HOFTEX GROUP AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name und Vorname, Anschrift, ggf. E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte; ggf. Name, Vorname und Anschrift eines vom Aktionär benannten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Teilnahme der Aktionäre und Aktionärsvertreter an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Verantwortlicher für die Verarbeitung ist die HOFTEX GROUP AG. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Sollten gegebenenfalls Dienstleister von der HOFTEX GROUP AG zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO beauftragt werden, erhalten diese von der HOFTEX GROUP AG nur solche personenbezogene Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der HOFTEX GROUP AG. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis.

Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.

Aktionäre und Aktionärsvertreter haben in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß den Artikeln 12 bis 23 der DSGVO. Diese Rechte können gegenüber der HOFTEX GROUP AG unentgeltlich über eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten geltend gemacht werden:

HOFTEX GROUP AG
Fabrikzeile 21
95028 Hof
Fax +49 (0) 9281/49200
E-Mail: datenschutzbeauftragter@hoftexgroup.com

Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der HOFTEX GROUP AG ist zu erreichen unter:

HOFTEX GROUP AG
Datenschutzbeauftragter
Fabrikzeile 21
95028 Hof
Fax: +49 (0) 9281/49200
E-Mail: marcus.schmierler@hoftex.de

 

Hof, den 3. Juni 2019

HOFTEX GROUP AG

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : HOFTEX GROUP AG, Hof, Allemagne.