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Bekanntmachung nach § 246 Absatz 4 AktG Ureg02/12/2009 German Company Register, Allemagne

Texte

Gesundheitswelt Chiemgau Aktiengesellschaft

Bad Endorf

Bekanntmachung nach § 246 Absatz 4 AktG

Gemäß § 246 Abs. 4 AktG gibt der Vorstand der Gesundheitswelt Chiemgau AG hiermit bekannt, dass die Aktionärin SCI AG,

?? Rue sans nom, 61250 Usingen, Allemagne
, gegen den von der Hauptversammlung der Gesellschaft auf Antrag der Gemeinde Bad Endorf am 14.10.2009 gefassten Beschluss auf Durchführung einer Sonderprüfung Klage erhoben hat.

Die Gemeinde Bad Endorf hatte den Sonderprüfungsantrag zum Tagesordnungspunkt 2 ("Entlastung des Vorstandes") als Gegenantrag angekündigt. Es wurde über ihn in der Form, in der er in der Hauptversammlung gestellt wurde, unter Tagesordnungspunkt 6 abgestimmt.

Die Klägerin will, dass der auf Durchführung der Sonderprüfung lautende Beschluss für nichtig erklärt wird. Hilfsweise will sie festgestellt sehen, dass er unwirksam ist.

Das Verfahren ist anhängig beim Landgericht München I zum dortigen Aktenzeichen 5HK O 21707/09.

Die Klageschrift datiert vom 16.11.2009 und ist der Gesellschaft zugestellt worden am 24.11.2009.

Das Gericht hat Termin anberaumt zur Güteverhandlung und für den Fall des Nichterscheinens einer Partei oder der Erfolglosigkeit der Güteverhandlung unmittelbar anschließender früher erster Termin zur mündlichen Verhandlung

auf den 04.02.2010, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 401 im
?? Rue sans nom, 80335 München, Allemagne
.

 

Bad Endorf, den 27.11.2009

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Gesundheitswelt Chiemgau AG, Bad Endorf, Allemagne.