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Bekanntmachung nach § 246 Absatz 4 AktG Ureg02/12/2009 German Company Register, Allemagne
Texte
Gesundheitswelt Chiemgau AktiengesellschaftBad EndorfBekanntmachung nach § 246 Absatz 4 AktGGemäß § 246 Abs. 4 AktG gibt der Vorstand der Gesundheitswelt Chiemgau AG hiermit bekannt, dass die Aktionärin SCI AG, Die Gemeinde Bad Endorf hatte den Sonderprüfungsantrag zum Tagesordnungspunkt 2 ("Entlastung des Vorstandes") als Gegenantrag angekündigt. Es wurde über ihn in der Form, in der er in der Hauptversammlung gestellt wurde, unter Tagesordnungspunkt 6 abgestimmt. Die Klägerin will, dass der auf Durchführung der Sonderprüfung lautende Beschluss für nichtig erklärt wird. Hilfsweise will sie festgestellt sehen, dass er unwirksam ist. Das Verfahren ist anhängig beim Landgericht München I zum dortigen Aktenzeichen 5HK O 21707/09. Die Klageschrift datiert vom 16.11.2009 und ist der Gesellschaft zugestellt worden am 24.11.2009. Das Gericht hat Termin anberaumt zur Güteverhandlung und für den Fall des Nichterscheinens einer Partei oder der Erfolglosigkeit der Güteverhandlung unmittelbar anschließender früher erster Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 04.02.2010, 09:30 Uhr,
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Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Gesundheitswelt Chiemgau AG, Bad Endorf, Allemagne.