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Bekanntmachung der Geschäftsführung analog § 97 Abs. 1 Aktiengesetz über den Wegfall der gesetzlichen Pflicht zur Bildung eines Aufsichtsrats Ureg10/01/2023 German Company Register, Allemagne
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General Electric Deutschland Holding GmbH Frankfurt am Main Bekanntmachung der Geschäftsführung analog § 97 Abs. 1 Aktiengesetz über den Wegfall der gesetzlichen Pflicht zur Bildung eines Aufsichtsrats Die Geschäftsführer der General Electric Deutschland Holding GmbH sind der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist und dass keine gesetzliche Pflicht mehr besteht, bei der Gesellschaft einen Aufsichtsrat zu bilden. Der Aufsichtsrat der General Electric Deutschland Holding GmbH ist derzeit nach Maßgabe des Mitbestimmungsgesetzes gebildet und zusammengesetzt und besteht je zur Hälfte aus Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Nachdem die General Electric Deutschland Holding GmbH inklusive ihrer Tochtergesellschaften mittlerweile in der Regel weniger als 2.000 und sogar weniger 500 Arbeitnehmer beschäftigt, verfügt sie nicht mehr über die für die gesetzliche Pflicht zur Bildung eines Aufsichtsrats nach § 1 Abs. 1 MitbestG oder auch § 1 Abs. 1 Nr. 3 Drittelbeteiligungsgesetz erforderliche Anzahl von Arbeitnehmern. Auch nach anderen gesetzlichen Vorschriften besteht keine Pflicht zur Bildung eines Aufsichtsrats bei der Gesellschaft. Die Geschäftsführung weist darauf hin, dass entsprechend dieser Bekanntmachung verfahren und der Aufsichtsrat ersatzlos wegfallen wird, wenn nicht Antragsberechtigte entsprechend § 98 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger das entsprechend § 98 Abs. 1 AktG zuständige Landgericht, das Landgericht Frankfurt am Main, anrufen. Frankfurt am Main, 02. Januar 2023 General Electric Deutschland Holding GmbH Die Geschäftsführung
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : General Electric Deutschland Holding GmbH, Frankfurt a. Main, Allemagne.