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Fusion : CENTRAL KRANKEN-VERSICHERUNG AG Hrb03/09/2007 German Trade Register Announcements, Allemagne (31/08/2007)

Vue d’ensemble

Texte

Volksfürsorge Krankenversicherung Aktiengesellschaft, Hamburg (
?? Rue sans nom, 20095 Hamburg, Allemagne
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 07.08.2007 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.08.2007 mit der CENTRAL KRANKEN-VERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT mit Sitz in Köln (AG Köln HRB 93) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Volksfürsorge Krankenversicherung AG, Hambourg, Allemagne.