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Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG Ureg 10/07/2026 German Company Register, Allemagne

Texte

Fielmann Group AG

Hamburg

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2
Satz 3 AktG (Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung
zur Begebung von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts
sowie über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2026)

Die ordentliche Hauptversammlung der Fielmann Group AG hat am 9. Juli 2026 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, ein neues Bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital 2026) zu schaffen und die Satzung dementsprechend zu ändern.

Die ordentliche Hauptversammlung hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Dauer von fünf Jahren von der Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister an einmalig oder mehrfach Wandelschuld- und/oder Optionsanleihen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 840.000.000,00 € auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern solcher Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können in Euro oder einer anderen vom Vorstand bestimmten Währung begeben werden und können auch durch ein von der Gesellschaft beherrschtes Unternehmen ausgegeben werden.

Die Ausgabe neuer Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund dieser oder einer anderen Ermächtigung aus einem bedingten Kapital ausgegeben werden und die während der Dauer dieser Ermächtigung aus einem genehmigten Kapital ausgegeben werden, ist insgesamt auf einen rechnerischen Anteil am Grundkapital von 18.000.000,00 € begrenzt; die Ermächtigung des Vorstands ist auf diese Höchstgrenze beschränkt. Sofern sich das Grundkapital der Gesellschaft während der Laufzeit dieser Ermächtigung verringert, reduziert sich diese Höchstgrenze entsprechend im Verhältnis zum verringerten Grundkapital.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den in der Ermächtigung genannten Fällen ganz oder teilweise auszuschließen.

Zur Bedienung der Wandlungs- bzw. Optionsrechte aus den Schuldverschreibungen hat die Hauptversammlung zugleich das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 8.400.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 8.400.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Das Bedingte Kapital 2026 dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an Inhaber von Wandel- und/oder Optionsanleihen, einschließlich von Anleihen mit Wandlungs- oder Optionspflicht, die von der Gesellschaft oder von gegenwärtig oder künftig unmittelbar oder mittelbar beherrschten Tochtergesellschaften aufgrund der Ermächtigung ausgegeben werden.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der zu Tagesordnungspunkt 7 der Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft im Bundesanzeiger vom 27. Mai 2026 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

Der Beschluss und die Erklärung über die Ausgabe der Schuldverschreibungen wurden beim Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg hinterlegt.

 

Hamburg, im Juli 2026

Fielmann Group AG

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Fielmann Group AG, Hambourg, Allemagne.