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Aufsichtsrat Ureg11/01/2008 German Company Register, Allemagne
Texte
Pierburg GmbHNeussBekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates
Die Geschäftsführung ist daher der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der Pierburg GmbH nicht mehr nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist. Nach ihrer Ansicht sind die maßgebenden gesetzlichen Vorschriften die §§ 1 Abs. 1 Ziff. 3, 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz, §§ 95, 96, 101 Aktiengesetz (AktG), § 52 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Der Aufsichtsrat wird nach diesen gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Landgericht Düsseldorf anrufen.
Neuss, im Januar 2008 Die Geschäftsführung |
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Pierburg GmbH, Neuss, Allemagne.