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Aufsichtsrat Ureg11/01/2008 German Company Register, Allemagne

Texte

Pierburg GmbH

Neuss

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates


Dem Aufsichtsrat der Pierburg GmbH gehören bisher gem. §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz je sechs Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner und der Arbeitnehmer an. Infolge der Veräußerung des Geschäftsbereichs Pumpen an die Pierburg Pump Technology GmbH beschäftigt die Pierburg GmbH ab dem 1. Januar 2008 regelmäßig weniger als 2000, aber mehr als 500 Arbeitnehmer.

Die Geschäftsführung ist daher der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der Pierburg GmbH nicht mehr nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist. Nach ihrer Ansicht sind die maßgebenden gesetzlichen Vorschriften die §§ 1 Abs. 1 Ziff. 3, 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz, §§ 95, 96, 101 Aktiengesetz (AktG), § 52 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Der Aufsichtsrat wird nach diesen gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Landgericht Düsseldorf anrufen.

 

Neuss, im Januar 2008

Die Geschäftsführung

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Pierburg GmbH, Neuss, Allemagne.