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Fusion : Schlossbrauerei Neunkirchen GmbH Hrb11/09/2012 German Trade Register Announcements, Allemagne

Vue d’ensemble

Texte

Karlsberg Brauerei GmbH,
Homburg, Karlsbergstraße 62, 66424 Homburg
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.08.2012 mit der Schlossbrauerei Neunkirchen GmbH mit Sitz in Neunkirchen (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 91011) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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