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Bekanntmachung der Zusammensetzung des Aufsichtsrats Ureg16/11/2017 German Company Register, Allemagne
Texte
AREVA GmbHErlangenBekanntmachung der Zusammensetzung des AufsichtsratsDie AREVA GmbH hat derzeit einen Aufsichtsrat gemäß § 96 Abs. 1 (Fall 1), § 101 Abs. 1 AktG i. V. m. § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 6 Abs. 1 und 2, § 1 Abs. 1 MitbestG. Mit Veräußerung eines Großteils der Betriebsmittel der AREVA GmbH und dem mehrheitlichen Übergang der Arbeitsverträge ihrer Arbeitnehmer auf die neue Gesellschaft New NP GmbH zum 01. November 2017 hat sich die Anzahl der nunmehr regelmäßig bei der AREVA GmbH beschäftigten Arbeitnehmer auf unter 500 verringert. Dies hat nach Auffassung der Geschäftsführung der AREVA GmbH zur Folge, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht mehr nach den für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats maßgebenden Bestimmungen besetzt ist. Nach Auffassung der Geschäftsführung entfällt durch das Unterschreiten der Arbeitnehmerzahl von 500 die gesetzliche Notwendigkeit zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat nach dem MitbestG sowie ebenfalls nach dem DrittelbG. Der Aufsichtsrat besteht laut § 10 der Satzung der Gesellschaft derzeit aus insgesamt 12 Mitgliedern, davon 6 Vertreter der Arbeitnehmer. Künftig wird kein Aufsichtsrat gebildet und die Satzung der Gesellschaft entsprechend geändert, sofern nicht Antragsberechtigte im Sinne von § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das entsprechend § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht anrufen.
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Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : AREVA GmbH, Erlangen, Allemagne.