Moteur de recherche d’entreprises européennes

Bekanntmachung über die Umstellung der Verbriefung der Vorzugsaktien auf Globalverbriefung und Girosammelverwahrung als alleinige Verwahrmöglichkeit sowie Erste Aufforderung zur Einreichung der … Ureg03/02/2016 German Company Register, Allemagne

Texte

CREATON Aktiengesellschaft

Wertingen

ISIN DE0005483036

Bekanntmachung über die Umstellung der Verbriefung der Vorzugsaktien auf Globalverbriefung und Girosammelverwahrung als alleinige Verwahrmöglichkeit

sowie

Erste Aufforderung zur Einreichung der unrichtig gewordenen effektiven Vorzugsaktien

Der Vorstand der CREATON Aktiengesellschaft (nachfolgend auch "Gesellschaft") hat am 20. November 2015 auf Grundlage des § 6 Abs. 4 der Satzung beschlossen, dass sämtliche Vorzugsaktien der Gesellschaft in bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegten Sammelurkunden verbrieft und die noch an Aktionäre ausgegebenen effektiven Vorzugsaktien lautend auf CREATON Aktiengesellschaft für kraftlos erklärt werden. Der Aufsichtsrat hat dem am 7. Dezember 2015 zugestimmt. Im Hinblick auf den Ausschluss des Anspruchs der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils in der Satzung werden keine neuen Aktienurkunden ausgegeben.

Die effektiven Aktienurkunden wurden als auf DM lautende Nennbetragsaktien mit Nennbeträgen von DM 5,00, DM 50,00, DM 100,00 und DM 500,00 ausgegeben. Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 19. Juni 1998 beschlossen, von Nennbetragsaktien auf Stückaktien umzustellen.

Durch die Umstellung von Nennbetragsaktien auf Stückaktien und die Umstellung von DM auf Euro ist der Inhalt von sämtlichen effektiven Vorzugsaktien der Gesellschaft, die noch über DM 5,00 (entsprechend 1 Stückaktie), DM 50,00 (entsprechend 10 Stückaktien), DM 100,00 (entsprechend 20 Stückaktien) und DM 500,00 (entsprechend 100 Stückaktien) lauten, unrichtig geworden.

Die Vorzugsaktien der Gesellschaft werden nunmehr in vollem Umfang durch eine Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wurde. Die Aktionäre der Gesellschaft werden an dem bei der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Vorzugsaktien der CREATON Aktiengesellschaft entsprechend ihres Anteils als Miteigentümer durch entsprechende Depotgutschrift beteiligt.

Aufgrund der genannten Änderungen richten wir hiermit an unsere Aktionäre die

erste Aufforderung,
in der Zeit
vom 3. Februar 2016 bis zum 4. Mai 2016 einschließlich

sämtliche auf CREATON Aktiengesellschaft lautende Vorzugsaktienurkunden mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,56 je Aktie, jeweils mit Erneuerungsschein bei der

Baader Bank AG,
Special Execution,
Weihenstephaner Str. 4,
85716 Unterschleißheim,

einzureichen. Von Aktionären, deren Aktien von einem Kreditinstitut in einem Girosammeldepot verwahrt werden, ist nichts zu veranlassen. Soweit Aktionäre die Vorzugsaktien in einem Streifbanddepot verwahren lassen, werden sie gebeten, durch ihre Depotbank ihre Vorzugsaktien bei der Umtauschstelle einzureichen. Die weiteren Schritte werden dann von dem Kreditinstitut veranlasst. Die übrigen Aktionäre, die Aktien selbst verwahren, werden gebeten, ihre Aktienurkunden innerhalb der oben genannten Frist bei einem Kreditinstitut, das für Kunden Wertpapierdepots führt, einzureichen.

Nach Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Aktienurkunden werden die neuen Aktien entsprechend ihres bisherigen Anteils am Grundkapital der Gesellschaft als Miteigentumsanteile an der Globalurkunde in Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG durch entsprechende Depotgutschrift an die einliefernden Aktionäre übertragen. Die entsprechende Depotgutschrift wird den Aktionären bei ihrer Depotbank verschafft. Für die Aktionäre wird die Umstellung auf Girosammelverwahrung kostenfrei durchgeführt. Kosten, die bei der Eröffnung und Führung des zwingend notwendigen Wertpapierdepots anfallen können, sind von den einreichenden Aktionären selbst zu tragen.

Die Vorzugsaktien der Gesellschaft werden im Freiverkehr / Marktsegment m:access der Börse München gehandelt und vom 3. Februar 2016 an ausschließlich im Girosammelwege lieferbar sein. Anstelle der eingereichten Aktienurkunden werden keine neuen effektiven Aktienurkunden der Gesellschaft ausgegeben.

Auf CREATON Aktiengesellschaft lautende effektive und damit unrichtige Aktienurkunden der Gesellschaft, die trotz dreimaliger Veröffentlichung dieser Aufforderung nicht bis zum 4. Mai 2016 (einschließlich) bei der Baader Bank AG eingereicht worden sind, werden einschließlich Erneuerungsschein mit Genehmigung des Amtsgerichts Augsburg vom 29. Dezember 2015 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger für kraftlos erklärt werden (§ 73 AktG). Die erforderliche Genehmigung wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 29. Dezember 2015 erteilt.

Anstelle der für kraftlos erklärten Aktienurkunden sind für die berechtigten Aktionäre, die ihre Aktienurkunden nicht eingereicht haben, entsprechende Miteigentumsanteile an der Globalurkunde in Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG in einem treuhänderischen Depot der Gesellschaft verbucht und verfügbar.

 

Wertingen, im Februar 2016

CREATON Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Wienerberger Deutschland Grundstücksverwaltungs GmbH, Wertingen, Allemagne.

Creative Commons License Les visualisations de "CREATON AG - Bekanntmachung über die Umstellung der Verbriefung der Vorzugsaktien auf Globalverbriefung und Girosammelverwahrung als alleinige Verwahrmöglichkeit sowie Erste Aufforderung zur Einreichung der …" sont mis à disposition par North Data et peuvent être réutilisées selon les termes de la licence Creative Commons CC-BY.