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Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der PTV Planung Transport Verkehr AG (Minderheitsaktionäre) auf die Porsche Zweite Beteiligung GmbH mit Sitz in Stuttgart (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
"Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der PTV Planung Transport Verkehr AG mit Sitz in Karlsruhe (Minderheitsaktionäre) werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach den §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin, der Porsche Zweite Beteiligung GmbH mit Sitz in Stuttgart, zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 32,50 je auf den Namen lautende Stückaktie der PTV Planung Transport Verkehr AG auf die Hauptaktionärin übertragen."
Von der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der PTV Planung Transport Verkehr AG,
Haid-und-Neu-Str. 15, 76131 Karlsruhe
, folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus:
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der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;
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die Jahresabschlüsse und Lageberichte der PTV Planung Transport Verkehr AG für die Geschäftsjahre 2014/2015, 2015/2016 und 2016/2017 sowie für das Rumpfgeschäftsjahr 2017;
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die Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der PTV Planung Transport Verkehr AG für die Geschäftsjahre 2014/2015, 2015/2016 und 2016/2017;
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der schriftlich erstattete Übertragungsbericht von der Hauptaktionärin Porsche Zweite Beteiligung GmbH gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG nebst folgenden Anlagen:
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Verlangen der Porsche Zweite Beteiligung GmbH gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG vom 30. Juli 2018;
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Gutachterliche Stellungnahmen der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf vom 19. April 2017 (mit Ergänzungen vom 7. Juni 2017 und 14. Juni 2017) bzw. 22. Januar 2019;
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Konkretisiertes Verlangen der Porsche Zweite Beteiligung GmbH gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG vom 23. Januar 2019;
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Beschluss des Landgerichts Mannheim über die Bestellung von Herrn Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Eckhard Späth, Partner bei der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, als sachverständigem Prüfer vom 19. September 2018;
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Gewährleistungserklärung der Landesbank Baden-Württemberg vom 21. Januar 2019; sowie
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der Prüfungsbericht des gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfers Herrn Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Eckhard Späth, Partner bei der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß §§ 327c Abs. 2 Satz 4 i.V.m. 293e AktG über die Angemessenheit der Barabfindung vom 23. Januar 2019.
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Auf Verlangen wird die Gesellschaft jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilen. Diese Unterlagen werden auch in der außerordentlichen Hauptversammlung ausliegen.
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