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Einladung zur 21. ordentlichen Hauptversammlung Ureg13/07/2012 German Company Register, Allemagne
Texte
Obstland Dürrweitzschen AktiengesellschaftGrimmaWertpapier-Kenn-Nummer 685 720
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| 1. |
Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. (1) Satz 1 AktG sowie Bericht des Vorstandes und Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011. |
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Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns:
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011:
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011:
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| 5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012:
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| 6. |
Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Aufsichtsrates:
Gemäß § 95 ff. AktG in Verbindung mit § 11 Abs. (1) der Gesellschaftssatzung besteht der Aufsichtsrat aus 9 Mitgliedern. Davon werden 6 Mitglieder als Vertreter der Anteilseigner von der Hauptversammlung und 3 Mitglieder als Vertreter der Arbeitnehmer von den Arbeitnehmern des Unternehmens gemäß den Bestimmungen des für das Betriebsverfassungsgesetz 1952 (BetrVG 1952) am 01.07.2004 in Kraft getretenen Drittelbeteiligungsgesetzes (DrittelbG) und der Verordnung zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Drittelbeteiligungsgesetz (Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz - WODrittelbG) gewählt.
Entsprechend § 11 Abs. (3) der Gesellschaftssatzung können für Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner Ersatzmitglieder gewählt werden, die in einer bei der Wahl festgelegten Reihenfolge an die Stelle vorzeitig ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner treten.
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Gemäß § 134 Abs. (4) AktG und § 24 Abs. (2) der Gesellschaftssatzung führt der Leiter der Hauptversammlung die Verhandlungen und bestimmt die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände sowie die Form der Abstimmungen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind gemäß § 22 f. der Gesellschaftssatzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind und sich nicht später als am 3. Werktag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden.
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihres Stimmrechtes durch einen Bevollmächtigten ihres Vertrauens vertreten lassen.
Begründete Gegenanträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind bis spätestens zwei Wochen vor dem Tage der Hauptversammlung der Gesellschaft zu übersenden.
Die Anträge sind zu richten an:
| postalisch: | Obstland Dürrweitzschen AG
Obstland-Straße 48 04668 Grimma-Dürrweitzschen |
| via Telefax: | +49 (0)3 43 86 - 95 126 |
| per E-Mail: | obstland@obstland.de |
Grimma-Dürrweitzschen, den 13. Juli 2012
Der Aufsichtsrat
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Obstland Dürrweitzschen AG, Grimma, Allemagne.