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Einladung zur 21. ordentlichen Hauptversammlung Ureg13/07/2012 German Company Register, Allemagne

Texte

Obstland Dürrweitzschen Aktiengesellschaft

Grimma

Wertpapier-Kenn-Nummer 685 720

  
E i n l a d u n g

zur 21. ordentlichen Hauptversammlung der Obstland Dürrweitzschen AG
  
  

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Sonnabend, dem 25. August 2012, um 10:00 Uhr im Saal 1 des Congress-Center Leipzig der Leipziger Messe GmbH,

?? Rue sans nom, 04356 Leipzig, Allemagne
stattfindenden 21. ordentlichen Hauptversammlung der Obstland Dürrweitzschen AG ein.
  
  

Tagesordnung:

1.

Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. (1) Satz 1 AktG sowie Bericht des Vorstandes und Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns:
"Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von 197.676,50 € zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,50 € je bezugsberechtigter Aktie im Nennwert von 26,00 € abzüglich des Bestandes an eigenen Aktien zu verwenden."

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011:
"Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen."

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011:
"Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen."

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012:
"Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2012 Herrn Wirtschaftsprüfer und

?? Rue sans nom, 01445 Radebeul, Allemagne
, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer zu wählen."

6.

Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Aufsichtsrates:
Die Amtszeit des Aufsichtsrates läuft mit der Beendigung der Hauptversammlung am 25.08.2012 ab.

Gemäß § 95 ff. AktG in Verbindung mit § 11 Abs. (1) der Gesellschaftssatzung besteht der Aufsichtsrat aus 9 Mitgliedern. Davon werden 6 Mitglieder als Vertreter der Anteilseigner von der Hauptversammlung und 3 Mitglieder als Vertreter der Arbeitnehmer von den Arbeitnehmern des Unternehmens gemäß den Bestimmungen des für das Betriebsverfassungsgesetz 1952 (BetrVG 1952) am 01.07.2004 in Kraft getretenen Drittelbeteiligungsgesetzes (DrittelbG) und der Verordnung zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Drittelbeteiligungsgesetz (Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz - WODrittelbG) gewählt.
Als Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat sind die Kandidaten gewählt, die mehr als 50 % des zur Hauptversammlung anwesenden stimmberechtigten Kapitals auf sich vereinen. Gegebenenfalls richtet sich die Reihenfolge des Eintretens der mehrheitlich gewählten Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat nach dem höheren Abstimmungsergebnis.

Entsprechend § 11 Abs. (3) der Gesellschaftssatzung können für Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner Ersatzmitglieder gewählt werden, die in einer bei der Wahl festgelegten Reihenfolge an die Stelle vorzeitig ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner treten.

a)

Der Aufsichtsrat schlägt folgende Damen und Herren zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrates durch die Hauptversammlung vor:

1.

Mathias Andrä, Diplom-Ingenieur (FH)

?? Rue sans nom, 04668 Grimma-Dürrweitzschen, Allemagne
,

2.

Marlies Böhland, Diplom-Ingenieur (FH)

?? Rue sans nom, 04668 Grimma-Dürrweitzschen, Allemagne
,

3.

Bernd Hättasch, Diplom-Ingenieur (FH)

?? Rue sans nom, 04668 Grimma-Dürrweitzschen, Allemagne
,

4.

?? Rue sans nom, OT Sitten, Allemagne
,

5.

?? Rue sans nom, OT Wendishain, Allemagne
,

6.

?? Rue sans nom, 04703 Leisnig, Allemagne
,

b)

Der Aufsichtsrat schlägt folgende Damen und Herren zur Wahl als Ersatzmitglieder des Aufsichtsrates durch die Hauptversammlung vor:

1.

?? Rue sans nom, 04277 Leipzig, Allemagne
,

2.

?? Rue sans nom, OT Langenau, Allemagne
,

Gemäß § 134 Abs. (4) AktG und § 24 Abs. (2) der Gesellschaftssatzung führt der Leiter der Hauptversammlung die Verhandlungen und bestimmt die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände sowie die Form der Abstimmungen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind gemäß § 22 f. der Gesellschaftssatzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind und sich nicht später als am 3. Werktag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden.

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihres Stimmrechtes durch einen Bevollmächtigten ihres Vertrauens vertreten lassen.

Begründete Gegenanträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind bis spätestens zwei Wochen vor dem Tage der Hauptversammlung der Gesellschaft zu übersenden.

Die Anträge sind zu richten an:

postalisch: Obstland Dürrweitzschen AG
Obstland-Straße 48
04668 Grimma-Dürrweitzschen
via Telefax: +49 (0)3 43 86 - 95 126
per E-Mail: obstland@obstland.de

 

Grimma-Dürrweitzschen, den 13. Juli 2012

Der Aufsichtsrat

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Obstland Dürrweitzschen AG, Grimma, Allemagne.