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Bekanntmachung gemäß § 97 AktG über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats Ureg 05/05/2021 Registre des entreprises allemand (publications de sociétés), Allemagne

Texte

BASF Lampertheim GmbH

Lampertheim

Bekanntmachung gemäß § 97 AktG über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Da die Zahl der Arbeitnehmer der Gesellschaft nachhaltig weniger als 500 beträgt und damit kein Aufsichtsrat mehr gemäß dem Drittelbeteiligungsgesetz zu bilden ist und die Satzung der Gesellschaft die Bildung eines fakultativen Aufsichtsrats gemäß § 52 GmbHG nicht vorsieht, soll der Aufsichtsrat aufgelöst werden.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wird aufgelöst, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats, nachdem diese Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht anrufen.

 

Ludwigshafen, 30. April 2021

Die Geschäftsführung der BASF Lampertheim GmbH

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : BASF Lampertheim GmbH, Lampertheim, Allemagne.