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Mitteilung gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Absatz 2 Satz 3 AktG Ureg15/06/2023 German Company Register, Allemagne

Texte

Allgeier SE München ISIN DE000A2GS633 WKN A2GS63 Mitteilung gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Absatz 2 Satz 3 AktG Bekanntmachung über die Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel-, Options- und/oder Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechten oder einer Kombination dieser Instrumente mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses nebst gleichzeitiger Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2023 und entsprechende Satzungsänderung Die ordentliche Hauptversammlung der Allgeier SE hat am 13. Juni 2023 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bis zum 12. Juni 2028 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Wandel-, Options- und/oder Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechte mit oder ohne Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. -pflicht oder eine Kombination aus den genannten Finanzinstrumenten (zusammen "Finanzinstrumente") zu begeben und den Inhabern oder Gläubigern von Optionsanleihen oder Optionsgenussscheinen oder Optionsgewinnschuldverschreibungen (zusammen "Optionsschuldverschreibungen") Optionsrechte oder -pflichten oder den Inhabern oder Gläubigern von Wandelanleihen oder Wandelgenussscheinen oder Wandelgewinnschuldverschreibungen (zusammen "Wandelschuldverschreibungen") Wandlungsrechte oder -pflichten auf bis zu 4.500.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 4.500.000,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen dieser Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen. Der Gesamtnennbetrag der im Rahmen dieser Ermächtigung auszugebenden Finanzinstrumente darf insgesamt EUR 300.000.000,00 nicht übersteigen. Die Finanzinstrumente sowie die Wandel- und Optionsrechte dürfen mit oder ohne Laufzeitbegrenzung begeben werden. Den Aktionären der Allgeier SE steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Finanzinstrumente zu. Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die Finanzinstrumente von einem Kreditinstitut oder einem Bankenkonsortium oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand kann jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den im Hauptversammlungsbeschluss bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen. Die ordentliche Hauptversammlung der Allgeier SE hat am 13. Juni 2023 weiterhin beschlossen, zur Bedienung der aufgrund der Ermächtigung begebenen Finanzinstrumente das Grundkapital um bis zu EUR 4.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 4.500.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 5. Mai 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunktes 8 der ordentlichen Hauptversammlung der Allgeier SE bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2023) und die Satzung in Ziffer 7.3 entsprechend zu ändern. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den vollständigen Wortlaut des Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 8 der ordentlichen Hauptversammlung der Allgeier SE verwiesen, der am 5. Mai 2023 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. Der entsprechende Beschlussvorschlag wurde durch die Hauptversammlung der Allgeier SE ohne Änderungen beschlossen. Der Ermächtigungsbeschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Allgeier SE wird beim Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 198543 hinterlegt. Die Ermächtigung zur Ausgabe der Finanzinstrumente ist mit der Beschlussfassung am 13. Juni 2023 wirksam geworden. Das Bedingte Kapital 2023 wird mit der noch ausstehenden Eintragung der Änderung von Ziffer 7.3 der Satzung der Allgeier SE im Handelsregister wirksam. München, im Juni 2023 Allgeier SE Der Vorstand

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