Moteur de recherche d’entreprises européennes
Ordentliche Hauptversammlung Ureg02/07/2025 German Company Register, Allemagne
Texte
ZukunftsZentrumZollverein Aktiengesellschaft
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| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 nebst Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates |
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Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2024 sowie der Bilanzgewinn betragen € 18.856,02. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gewinnrücklage zuzuführen. |
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. |
| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. |
| 5. |
Satzungsänderungen a) Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses - Befreiung von der Nachhaltigkeitsberichterstattung (§ 19 Abs. 1 der Satzung) § 19 Abs. 1 der Satzung lautet bislang wie folgt: "(1) Der Vorstand hat innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres den Jahresabschluß (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) sowie den Lagebericht in entsprechender Anwendung der Vorschrift des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufzustellen und dem Abschlußprüfer zur Prüfung vorzulegen. Im Lagebericht ist zur Einhaltung und Erreichung der öffentlichen Zwecksetzung Stellung zu nehmen. Nach Prüfung ist der Jahresabschluß mit dem Lagebericht und dem Prüfungsbericht und dem Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Jahresergebnisses unverzüglich nach dessen Eingang dem Aufsichtsrat vorzulegen." Mit der Anpassung der Gemeindeordnung NRW im März 2024 entfällt die grundsätzliche Verpflichtung städtischer BeteiIigungsgesellschaften, den JahresabschIuss gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große KapitaIgesellschaften aufzustellen und prüfen zu lassen. Der Rat der Stadt Essen hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2024 beschlossen, dass kommunale Gesellschaften, die nicht als große Kapitalgesellschaften gelten, weiterhin freiwillig ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufstellen sollen. Gleichzeitig werden diese Gesellschaften aber von der Pflicht zur Abgabe der nichtfinanziellen Erklärung (Nachhaltigkeitsbericht) befreit. Die ist bei der auch für die Triple Z AG hohen Relevanz von Nachhaltigkeitszielen ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung. Zudem wurde die sog. "Stop-the-Clock"-Richtlinie der EU am 16.04.2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Demnach wird der Erstanwendungszeitpunkt zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) um zwei Jahre verschoben, somit auf den 01.01.2027. In einem weiteren, separaten Vorschlag des sog. "Omnibus-Verfahrens" der EU zur Änderung der CSRD soll unter anderem der Anwendungsbereich enger gefasst werden. Es sollen künftig (nur) große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern erfasst werden. Damit wäre die Triple Z AG ohnehin nicht mehr von der Erstellungspflicht eines Nachhaltigkeitsberichtes erfasst. Da die "Stop-the-Clock"-Richtlinie noch nicht in Deutsches Recht umgesetzt wurde und die Ratifizierung der Vorschläge des Omnibus-Verfahrens durch die EU ebenfalls noch ausstehen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat zur Erlangung sofortiger Rechtssicherheit vor, § 19 Abs. 1 der Satzung entsprechend des Vorschlags des Rates der Stadt Essen v. 18. Dezember 2024, wiefolgt neu zu fassen: "(1) Der Vorstand hat innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und den Lagebericht in entsprechender Anwendung der für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufzustellen und dem Abschlussprüfer/der Abschlussprüferin zur Prüfung vorzulegen. Eine Pflicht zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung besteht insoweit nur, wenn die Gesellschaft hierzu gesetzlich verpflichtet ist. In dem Lagebericht ist zur Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung und Zweckerreichung Stellung zu nehmen sowie auch auf die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen. Nach Prüfung ist der Jahresabschluss mit dem Lagebericht und dem Prüfungsbericht und dem Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Jahresergebnisses unverzüglich nach dessen Eingang dem Aufsichtsrat vorzulegen." b) Durch den Aufsichtsrat zustimmungspflichte Rechtsgeschäfte (§ 8 Abs. 6 der Satzung) § 8 Abs. 2 Nr. 6 der Satzung der Gesellschaft lautet seit deren Gründung im Jahr 1996 wie folgt: "(2) Außer in den im Gesetz vorgesehenen Fällen darf der Vorstand folgende Geschäfte nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates vornehmen: [...]
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 8 Abs. 2 der Satzung wie folgt zu ändern: "(2) Außer in den im Gesetz vorgesehenen Fällen darf der Vorstand folgende Geschäfte nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates vornehmen: [...]
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| 6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Niederlassung Essen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen. |
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Verschiedenes |
Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrecht
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nach § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis zur Eröffnung der Hauptversammlung bei der Gesellschaft hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.
Bis einschließlich Montag, den 25. August 2025, 15.00 Uhr, können die Aktien bei der Gesellschaft, in deren Geschäftsräumen, Katernberger Straße 107, und am Tage der Hauptversammlung ab 09:30 Uhr an dem Ort der Hauptversammlung hinterlegt werden.
Es genügt auch, wenn die Aktien bei einer Bank oder Sparkasse mit Geschäftssitz im Inland oder bei einem Notar hinterlegt werden. In diesem Fall ist das Teilnahme- und Stimmrecht davon abhängig, dass die von diesen auszustellende Hinterlegungsbescheinigung vorgelegt wird. Für die Ausstellung von Hinterlegungsbescheinigungen gelten die Bearbeitungszeiten der jeweils ausgebenden Stelle.
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch schriftliche Bevollmächtigung eines Dritten, beispielsweise eine Person ihrer Wahl, ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Vollmacht ist zusammen mit der Hinterlegung der Aktien bzw. der Hinterlegungsbescheinigung vorzulegen und kann nur schriftlich widerrufen werden.
Unterlagen, Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Der festgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates sowie der Gewinnverwendungsvorschlag für das Geschäftsjahr 2024 liegen ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre in den Räumen der Gesellschaft (
Katernberger Straße 107, 45327 Essen ) aus.Die Einladung zu dieser Hauptversammlung nebst Tagesordnung sowie die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen im Internet unter der Adresse http://www.triple-z.de/hauptversammlung zur Verfügung.
Essen, im Juli 2025
ZukunftsZentrumZollverein
Aktiengesellschaft zur Förderung von Existenzgründungen - Triple Z, Essen
Der Vorstand
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : ZukunftsZentrumZollverein AG zur Förderung von Existenzgründungen - Triple Z, Essen, Allemagne.