Moteur de recherche d’entreprises européennes

Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz Ureg 16/12/2022 Registre des entreprises allemand (publications de sociétés), Allemagne

Texte

RWE Aktiengesellschaft Essen Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz Vorstand und Aufsichtsrat der RWE Aktiengesellschaft geben nach pflichtgemäßer Prüfung die folgende Erklärung ab: Die RWE Aktiengesellschaft hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 10. Dezember 2021 den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (Kodexfassung vom 16. Dezember 2019) mit einer bereits erklärten vorübergehenden Abweichung entsprochen. Thomas Kufen, seit 18. Oktober 2021 Mitglied im Aufsichtsrat der RWE Aktiengesellschaft, hatte bis 31. Dezember 2021 insgesamt sechs zählbare Aufsichtsratsmandate inne, so dass der Empfehlung C.4 des Kodex übergangsweise nicht entsprochen wurde. Herr Kufen hat eines der Mandate mit Wirkung zum 31. Dezember 2021 niedergelegt. Seit 1. Januar 2022 wird die Mandatshöchstgrenze wieder eingehalten. Den Empfehlungen der neuen, am 27. Juni 2022 bekannt gemachten Fassung des Kodex (Kodexfassung vom 28. April 2022) entspricht die RWE Aktiengesellschaft ebenfalls und wird diesen auch künftig entsprechen, mit folgender Ausnahme: Gemäß der neu eingefügten Empfehlung A.3 sollen das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem, soweit nicht bereits gesetzlich geboten, auch nachhaltigkeitsbezogene Ziele abdecken. Dies soll die Prozesse und Systeme zur Erfassung und Verarbeitung nachhaltigkeitsbezogener Daten mit einschließen. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, dieser Empfehlung zu entsprechen, haben sie nach eigener Auffassung allerdings noch nicht vollständig umgesetzt. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem erfasst bisher lediglich bestimmte nachhaltigkeitsbezogene Aspekte. RWE arbeitet derzeit an der Weiterentwicklung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, um die nachhaltigkeitsbezogenen Aspekte noch umfassender und systematischer abzubilden. Dieser Prozess soll im Laufe des Jahres 2023 abgeschlossen werden, so dass der neuen Empfehlung A.3 des Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 künftig entsprochen werden kann. Essen, 9. Dezember 2022 RWE Aktiengesellschaft Für den Aufsichtsrat Dr. Werner Brandt Für den Vorstand Dr. Markus Krebber

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : RWE AG, Essen, Allemagne.