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Hauptversammlung Ureg19/03/2008 German Company Register, Allemagne
Texte
PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFTLudwigshafen am Rhein
Ordentlichen Hauptversammlung
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| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2007, der Lageberichte für die PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT und deren Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 |
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns |
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT, Ludwigshafen am Rhein, für das Geschäftsjahr 2007 wie folgt zu verwenden: |
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Ausschüttung einer Dividende von 9,00 €
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16.579.728,00 € |
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Bei dem angegebenen Betrag für die Gesamtdividende sind die im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Die von der Gesellschaft gehaltenen Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Sollte die Zahl der eigenen Aktien, die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gehalten werden, größer sein als im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands, vermindert sich der an die Aktionäre auszuschüttende Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf die Differenz an Aktien entfällt. Der dann verbleibende Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
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| 3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007 |
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen. |
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| 4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 |
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen. |
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| 5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008 |
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Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, als Abschlussprüfer der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT und deren Konzern für das Geschäftsjahr 2008 zu wählen. |
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| 6. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien |
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Die dem Vorstand durch die Hauptversammlung am 8. Mai 2007 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist bis zum 7. November 2008 befristet und soll daher erneuert werden. |
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: |
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| 7. |
Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds der Aktionäre |
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Herr Joseph Krekeler ist am 16. August 2007 verstorben. Es ist deshalb die Wahl eines neuen Mitglieds des Aufsichtsrats erforderlich. |
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Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG, § 4 Abs. 1 DrittelbG und § 9 Abs. 1 der Satzung aus acht von der Hauptversammlung und vier von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. |
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Der Aufsichtsrat schlägt vor, |
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Herrn Bernhard Deubig, Oberbürgermeister a. D., Kaiserslautern, |
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mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2011 beschließt, als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen. |
Anträge von Aktionären
Anträge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind ausschließlich zu richten an:
PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT
Vorstandsbüro
Kurfürstenstraße 29
67061 Ludwigshafen
Telefax: (06 21) 5 85-20 08
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8, § 186 Abs. 4 S. 2 AktG zu Punkt 6 der Tagesordnung
Die letzte Hauptversammlung der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT hat einen zum Aktienrückkauf und zur anschließenden Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien ermächtigenden Beschluss gefasst. Da dieser Beschluss bis zum 7. November 2008 befristet ist, soll er erneuert werden.
Der Tagesordnungspunkt 6 enthält den Vorschlag, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 27. Oktober 2009 eigene Vorzugsaktien im Umfang von bis zu einem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 9.600.000,00 €, das sind 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals, zu erwerben.
§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG gestattet es, über den typischen Fall des Erwerbs und der Veräußerung über die Börse hinaus auch andere Formen des Erwerbs und der Veräußerung vorzusehen. Von diesen Möglichkeiten soll Gebrauch gemacht werden.
Die Veräußerung nach Erwerb der eigenen Aktien soll unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen können.
Die Gesellschaft soll dadurch in die Lage versetzt werden, eigene Aktien zur Verfügung zu haben, um diese gegebenenfalls - vorbehaltlich einer Aufsichtsratszustimmung ‑ als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen gewähren zu können. Konkrete Pläne bestehen hierfür derzeit nicht.
Der Beschlussvorschlag enthält auch die Ermächtigung, die erworbenen eigenen Aktien in anderen Fällen als im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußern zu können, z. B. zur Ausgabe an die Belegschaft.
Der Beschlussvorschlag sieht zudem vor, dass die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Rückkaufpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung ist darüber hinaus beschränkt, indem die Anzahl der zu veräußernden Aktien insgesamt die Anzahl der zu diesem Zeitpunkt erworbenen eigenen Aktien nicht überschreiten darf.
Ludwigshafen, im März 2008
PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : PFALZWERKE AG, Ludwigshafen a. Rhein, Allemagne.