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Bekanntmachung gemäß §§ 248 a, 249 Abs. 1 S. 1 AktG Ureg 14/03/2008 German Company Register, Allemagne

Texte

ALTANA AG

Wesel

Bekanntmachung gemäß §§ 248 a, 249 Abs. 1 S. 1 AktG
 

1.

Die von Aktionären erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19. Dezember 2006 zu Tagesordnungspunkt 1 über die Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung sämtlicher Aktien der ALTANA Pharma AG an die Nycomed Germany Holding GmbH und zu Tagesordnungspunkt 2 über die Neufassung von § 2 Abs. 1 der Satzung sind rechtskräftig abgewiesen worden. Gegen das klageabweisende Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21. Dezember 2007 (AZ: 3-05 O 8/07) ist keine Berufung eingelegt worden.

2.

Die von Aktionären erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Mai 2007 zu Tagesordnungspunkt 2 über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2006 sind rechtskräftig abgewiesen worden. Gegen das klageabweisende Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 10. Dezember 2007 (AZ: 3-05 O 141/07) ist keine Berufung eingelegt worden.

 

Wesel, im März 2008

ALTANA AG

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : ALTANA AG, Wesel, Allemagne.