Jungheinrich Aktiengesellschaft
Hamburg
Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts)
Die ordentliche Hauptversammlung der Jungheinrich Aktiengesellschaft hat am 19. Mai 2026 beschlossen, den Vorstand bis zum 18. Mai 2031 zum Erwerb eigener Vorzugsaktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu ermächtigen. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von Vorzugsaktien mit einem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 4.800.000,00 EUR (entspricht ca. 4,7 % des am 19. Mai 2026 bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft) beschränkt. Der Erwerb der Aktien erfolgt nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung am 09. April 2026 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 8 (Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nummer 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechtes). Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen eigenen Aktien können unter bestimmten Voraussetzungen unter Ausschluss des Bezugsrechts verwendet oder eingezogen werden. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die am 09. April 2026 im Bundesanzeiger erfolgte Bekanntmachung des Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 8 der ordentlichen Hauptversammlung verwiesen, den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.
Hamburg, im Mai 2026
Jungheinrich Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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