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Einladung zur Hauptversammlung Ureg02/03/2015 German Company Register, Allemagne
Texte
Ceritech AGLeipzigEinladung zur HauptversammlungWir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
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| 1. |
Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG Der Hauptversammlung wird angezeigt, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Ceritech AG besteht. Einzelheiten dazu werden den Aktionären in der Hauptversammlung vorgestellt und erläutert. Die Aktionäre haben in der Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts die Gelegenheit, hierzu Fragen zu stellen. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da sich dieser auf die Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals beschränkt. |
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| 2. |
Vorlage des mit einem bedingten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 und Bericht des Aufsichtsrats Der vom Vorstand aufgestellte, von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart, Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Im Hinblick auf die Beschlussgegenstände unter Tagesordnungspunkt 3 ist eine Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung zwingend erforderlich. Demgemäß haben Vorstand und Aufsichtsrat keine Maßnahmen zur Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft per 31. Dezember 2014 ergriffen. |
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| 3. |
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und der Deckung von sonstigen Verlusten und gleichzeitige Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals sowie Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
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| 4. |
Beschlussfassung über die Anpassung von § 4 der Satzung (Grundkapital und Einteilung). Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, in Anpassung an die vorstehenden kapitalverändernden Maßnahmen zu Tagesordnungspunkt 3 den folgenden Beschluss zur Satzungsänderung zu fassen: § 4 Abs. 1 und 2 der Satzung über das Grundkapital erhalten mit der Eintragung des Beschlusses über die Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister folgende Fassung:
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| 5. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. |
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| 6. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. |
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| 7. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart, |
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter folgender Adresse bis spätestens zum Ablauf des Mittwoch, den 01. April 2015, zugehen:
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Ceritech AG
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Umschreibungen im Aktienregister finden ab Donnerstag, den 02. April 2015, bis zum Ablauf der Versammlung nicht statt.
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Gegenanträge von Aktionären im Sinne von § 126 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
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Ceritech AG
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Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht. Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge werden im Internet unter http://www.ceritech.com zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Ceritech AG, Mannheim, Allemagne.