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Bekanntmachung entsprechend § 97 Abs. 1 AktG betreffend den Wegfall des Aufsichtsrats der M+W Group GmbH Ureg23/11/2018 German Company Register, Allemagne

Texte

M+W Group GmbH

Stuttgart

Bekanntmachung entsprechend § 97 Abs. 1 AktG betreffend den Wegfall des Aufsichtsrats der
M+W Group GmbH

Die Geschäftsführung der M+W Group GmbH mit Sitz in Stuttgart macht Folgendes bekannt:

Die Geschäftsführer der M+W Group GmbH sind der Auffassung, dass der Aufsichtsrat der M+W Group GmbH nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist und dass keine gesetzliche Pflicht mehr besteht, bei der Gesellschaft einen Aufsichtsrat zu bilden.

Der Aufsichtsrat der M+W Group GmbH ist derzeit nach Maßgabe des Drittelbeteiligungsgesetzes gebildet und zusammengesetzt und besteht zu zwei Dritteln aus Vertretern der Anteilseigner und zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer.

Die Gesellschaft beschäftigt unter Beachtung der Zurechnungsvorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes in der Regel dauerhaft weniger als 500 Arbeitnehmer. Deshalb besteht weder nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Drittelbeteiligungsgesetz noch nach anderen gesetzlichen Vorschriften eine Verpflichtung zur Bildung eines Aufsichtsrats bei der Gesellschaft.

Die Geschäftsführung weist darauf hin, dass entsprechend dieser Bekanntmachung verfahren und der Aufsichtsrat ersatzlos wegfallen wird, wenn nicht Antragsberechtigte in entsprechender Anwendung des § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das entsprechend § 98 Abs. 1 AktG zuständige Landgericht, das Landgericht Stuttgart, anrufen.

 

Stuttgart, den 20. November 2018

M+W Group GmbH

Mag. Viktor Orgonyi Mag. Peter Schönhofer

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : M+W Group GmbH, Unterföhring, Allemagne.