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Corporate Governance Bericht 2023 Ureg25/11/2024 German Company Register, Allemagne
Texte
Staatliche Rhein-Neckar-Hafengesellschaft Mannheim mbHMannheimCORPORATE GOVERNANCE BERICHT 20231. Public Corporate Governance Kodex (PCGK) Der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg hat am 08. Januar 2013 den Public Corporate Governance Kodex des Landes Baden-Württemberg (PCGK) für landesbeteiligte Unternehmen beschlossen. Der Kodex enthält wesentliche Bestimmungen geltenden Rechts zur Leitung und Überwachung von Unternehmen sowie national und international anerkannte Standards guter Unternehmensführung. Ziel ist es, mit den Vorgaben des Kodex die Unternehmensführung und -überwachung transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten. Dabei soll die Rolle des Landes als Anteilseigner klarer gefasst und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Leitung und die Überwachung von landesbeteiligten Unternehmen gefördert werden. Zugleich soll damit das Bewusstsein für eine gute Unternehmensführung erhöht werden. Das Land Baden-Württemberg hat als Alleingesellschafter der Staatliche Rhein-Neckar-Hafengesellschaft Mannheim mbH (HGM) am 21.03.2013 folgenden Gesellschafterbeschluss unter Verzicht auf eine gesonderte Niederschrift gemäß § 12 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrages gefasst:
Es gilt derzeit der PCGK in der Fassung vom 06.07.2018. 2. Geschäftsführung Die Staatliche Rhein-Neckar-Hafengesellschaft Mannheim mbH hat einen Geschäftsführer, Herrn Hafendirektor Uwe Köhn. 3. Vergütung der Geschäftsführung
Herr Hafendirektor Köhn ist Beamter des Landes Baden-Württemberg und im Wege der Zuweisung für die Gesellschaft als Geschäftsführer tätig. Herr Köhn hat eine Zusage auf Zahlung eines Ruhegehalts nach Beendigung der Geschäftsführertätigkeit. Er erhält im Alter eine betriebliche Zusatzversorgung, die sich an einer vertraglich vereinbarten Besoldungsgruppe orientiert; den Anspruch hierauf erwirbt er nach zweijähriger Tätigkeit. 4. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Staatliche Rhein-Neckar-Hafengesellschaft Mannheim mbH besteht aus 9 Mitgliedern. 5. Vergütung des Aufsichtsrats
* Es gilt eine Ablieferungspflicht gegenüber dem Land Baden-Württemberg gemäß Beschluss der Landesregierung. ** Es gilt eine Ablieferungspflicht gegenüber dem Land Baden-Württemberg gemäß § 5 der Landesnebentätigkeitsverordnung. 6. Frauenanteil
7. Entsprechenserklärung nach Ziffer 15 des PCGK Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex des Landes Baden-Württemberg Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat erklären, dass sämtlichen Vorgaben und Empfehlungen des PCGK unter Berücksichtigung der nachstehend angeführten Abweichung entsprochen wurde und auch künftig entsprochen wird.
Veröffentlichung
Mannheim, 01. Juli 2024
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Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Staatliche Rhein-Neckar-Hafengesellschaft Mannheim mbH, Mannheim, Allemagne.