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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Ureg21/04/2008 German Company Register, Allemagne
Texte
BHE Beteiligungs-AktiengesellschaftFrankfurt am MainWKN 822 250
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| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2007, des Lageberichts für die BHE AG mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2007 |
| 2. |
Entlastung des Vorstands |
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2007 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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| 3. |
Entlastung des Aufsichtsrats |
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2007 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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| 4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008 |
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Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HANSA PARTNER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008 der BHE Beteiligungs-Aktiengesellschaft zu wählen. |
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TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND STIMMRECHTSAUSÜBUNG
Zum Zeitpunkt dieser Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 528.750 Euro und ist in 528.750 Stückaktien
(WKN 822 250, ISIN DE 000 822 25 06) eingeteilt. Alle der insgesamt ausgegebenen 528.750 Stückaktien sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung teilnahme- und stimmberechtigt.
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Versammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft oder der unten bezeichneten Anmeldestelle spätestens bis zum Ablauf des 23. Mai 2008 (24:00 Uhr MESZ) zugehen. Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachweisen. Dazu ist ein in Textform erstellter Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Er hat sich auf den Beginn des 9. Mai 2008 (00:00 Uhr MESZ) zu beziehen und muss der Gesellschaft oder der unten bezeichneten Anmeldestelle spätestens bis zum Ablauf des 23. Mai 2008 (24:00 Uhr MESZ) zugehen.
Die Adresse der zuvor genannten Anmeldestelle ist:
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BHE Beteiligungs-AG
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Nach entsprechendem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.
STIMMRECHTSVERTRETUNG
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. durch die depotführende Bank oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Die Vollmacht kann in allen aktienrechtlich zulässigen Formen, in jedem Fall schriftlich oder per Telefax erteilt werden. Ein Formular zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Verlangen zugesandt.
Darüber hinaus bieten wir unseren Aktionären als Service an, sich durch von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Zusammen mit der Eintrittskarte wird den Aktionären das zur schriftlichen Vollmachts- und Weisungserteilung erforderliche Formular zugesandt.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung ebenfalls möglichst frühzeitig bei dem depotführenden Institut erfolgen.
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen können diese Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können schriftlich bis zum 28. Mai 2008 erteilt werden. Nehmen Aktionäre persönlich an der Hauptversammlung teil, wird deren Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gegenstandslos.
ANTRÄGE UND WAHLVORSCHLÄGE VON AKTIONÄREN
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären im Sinne von §§ 126, 127 AktG sind unter Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers ausschließlich zu richten an:
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BHE Beteiligungs-AG
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Unter dieser Adresse spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden, soweit sie zugänglich zu machen sind, den anderen Aktionären im Internet unter www.bhe-ag.de > Investor Relations > Hauptversammlung > Gegenanträge unverzüglich zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Frankfurt am Main, im April 2008
Der Vorstand
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Aves One AG, Hambourg, Allemagne.
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