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Mitteilung über Beschlussfassungen gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG Ureg15/06/2010 German Company Register, Allemagne

Texte

IVG Immobilien AG

Bonn

Mitteilung über Beschlussfassungen gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

I.

Genehmigtes Kapital

Die ordentliche Hauptversammlung der IVG Immobilien AG hat am 20. Mai 2010 beschlossen, den Vorstand entsprechend dem in der am 06. April 2010 im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemachten Einberufung zur Hauptversammlung enthaltenen Beschlussvorschlag bis zum 20. Mai 2013 zu ermächtigen, das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Der Vorstand ist ermächtigt, in den in der Ermächtigung genannten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen.

II.

Bedingtes Kapital

Die ordentliche Hauptversammlung der IVG Immobilien AG hat am 20. Mai 2010 beschlossen, das Grundkapital um bis zu 30.000.000,00 €, eingeteilt in bis zu 30.000.000 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2010). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Options- und Wandelschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Mai 2010 bis zum 19. Mai 2015 von der Gesellschaft ausgegeben werden oder von einem unter der Leitung der Gesellschaft stehenden Konzernunternehmen ausgegeben und von der Gesellschaft garantiert werden.

Wegen der Einzelheiten wird auf den in der am 06. April 2010 im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemachten Einberufung zur Hauptversammlung enthaltenen Beschlussvorschlag verwiesen.

 

Bonn, im Juni 2010

IVG Immobilen AG

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : IVG Immobilien GmbH, Bonn, Allemagne.