Moteur de recherche d’entreprises européennes
Capital : 7,27 € Bmjfbv 01/05/2014 Firmenbuch - Exécution - République d’Autriche représentée par le BMJ, Autriche
Vue d’ensemble
Texte
Antrag auf Änderung eingelangt am 24.04.2014;
Eintrag aus dem Firmenbuch gelöscht:
# Generalversammlungsbeschluss vom 18.11.2013
# Aufgrund des Beschlusses der Generalversammlung ist
# beabsichtigt, die Haftung der Mitglieder in § 9 Abs. 2
# wie folgt herabzusetzen:
# Die Mitglieder haften nicht für die Verbindlichkeiten
# der Raiffeisenbank. Sie sind jedoch mit vor dem
# 01.01.2012 gezeichneten Geschäftsanteilen nach Maßgabe
# der gesetzlichen Bestimmungen nachschusspflichtig.
# Die Nachschusspflicht kommt erst nach
# Verbrauch der gezeichneten Geschäftsanteile zum Tragen
# und ist mit dem Zwanzigfachen Ihres(r) Geschäftsanteile(s)
# beschränkt. Für alle anderen Geschäftsanteile wird die
# Nachschusspflicht ausgeschlossen (§ 23 Abs. 10a BWG),
# sodass die Haftung insoweit auf den Geschäftsanteil
# beschränkt ist.
Generalversammlungsbeschluss vom 18.11.2013
Änderung der Satzung in § 9 Abs. 2.
HAFTUNG siehe oben
Die Mitglieder haften nicht für die Verbindlichkeiten der
Raiffeisenbank. Sie sind jedoch mit vor dem 01.01.2012
gezeichneten Geschäftsanteilen nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen nachschusspflichtig. Die Nachschusspflicht
kommt erst nach Verbrauch der gezeichneten Geschäftsanteile
zum Tragen und ist mit dem Zwanzigfachen ihres(r)
Geschäftsanteile(s) beschränkt. Für alle anderen
Geschäftsanteile wird die Nachschusspflicht ausgeschlossen
(§ 23 Abs. 10a BWG), sodass die Haftung insoweit auf den
Geschäftsanteil beschränkt ist.
- Landesgericht für ZRS Graz, 01.05.2014.
Eintrag aus dem Firmenbuch gelöscht:
# Generalversammlungsbeschluss vom 18.11.2013
# Aufgrund des Beschlusses der Generalversammlung ist
# beabsichtigt, die Haftung der Mitglieder in § 9 Abs. 2
# wie folgt herabzusetzen:
# Die Mitglieder haften nicht für die Verbindlichkeiten
# der Raiffeisenbank. Sie sind jedoch mit vor dem
# 01.01.2012 gezeichneten Geschäftsanteilen nach Maßgabe
# der gesetzlichen Bestimmungen nachschusspflichtig.
# Die Nachschusspflicht kommt erst nach
# Verbrauch der gezeichneten Geschäftsanteile zum Tragen
# und ist mit dem Zwanzigfachen Ihres(r) Geschäftsanteile(s)
# beschränkt. Für alle anderen Geschäftsanteile wird die
# Nachschusspflicht ausgeschlossen (§ 23 Abs. 10a BWG),
# sodass die Haftung insoweit auf den Geschäftsanteil
# beschränkt ist.
Generalversammlungsbeschluss vom 18.11.2013
Änderung der Satzung in § 9 Abs. 2.
HAFTUNG siehe oben
Die Mitglieder haften nicht für die Verbindlichkeiten der
Raiffeisenbank. Sie sind jedoch mit vor dem 01.01.2012
gezeichneten Geschäftsanteilen nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen nachschusspflichtig. Die Nachschusspflicht
kommt erst nach Verbrauch der gezeichneten Geschäftsanteile
zum Tragen und ist mit dem Zwanzigfachen ihres(r)
Geschäftsanteile(s) beschränkt. Für alle anderen
Geschäftsanteile wird die Nachschusspflicht ausgeschlossen
(§ 23 Abs. 10a BWG), sodass die Haftung insoweit auf den
Geschäftsanteil beschränkt ist.
- Landesgericht für ZRS Graz, 01.05.2014.
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Raiffeisenbank Gamlitz eG, Gamlitz, Autriche.