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Aufsichtsrat Ureg07/12/2023 German Company Register, Allemagne
Texte
GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg Aktiengesellschaft Stuttgart Bekanntmachung des Vorstands über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats - Durchführung eines Statusverfahrens gemäß § 97 AktG Der Vorstand der GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG macht Folgendes bekannt: 1. Dem sechsköpfigen Aufsichtsrat der GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG gehören bisher gemäß §§ 95, 96 Absatz 1 4. Fall, 101 Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz und §§ 1 Absatz 1 Nr. 1, 4 Absatz 1 Drittelbeteiligungsgesetz in Verbindung mit § 9 Ziffer 1. der Satzung vier Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre und zwei Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer an. Der Vorstand der GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG ist der Ansicht, dass der derzeit nach dem Drittelbeteiligungsgesetz zusammengesetzte Aufsichtsrat der GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG nicht mehr nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist und künftig ein Aufsichtsrat gemäß §§ 95, 96 Absatz 1 6. Fall, 101 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz einzurichten ist, dem ausschließlich Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre angehören. 2. Die GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG ist eine Gesellschaft im Sinne von § 1 Absatz 1 Nr. 1 Satz 2 Drittelbeteiligungsgesetz, weil sie vor dem 10. August 1994 eingetragen worden und keine Familiengesellschaft im Sinne von § 1 Absatz 1 Nr. 1 Satz 3 Drittelbeteiligungsgesetz ist. Die GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG unterliegt nach § 1 Absatz 1 Nr. 1 Satz 2 DrittelbG grundsätzlich zwar auch dann der Mitbestimmung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz, wenn sie weniger als 500 Arbeitnehmer hat. Abweichend von dem Wortlaut des § 1 Absatz 1 Nr. 1 Satz 2 Drittelbeteiligungsgesetz ist nach der Rechtsprechung aber in Gesellschaften im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Drittelbeteiligungsgesetz kein nach dem Drittelbeteiligungsgesetz mitbestimmter Aufsichtsrat einzurichten, wenn die betreffende Gesellschaft entweder gar keine oder in der Regel weniger als fünf eigene Arbeitnehmer beschäftigt und/oder keine der Gesellschaft nach § 2 Absatz 2 Drittelbeteiligungsgesetz zuzurechnende Arbeitnehmer vorliegen. Die GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG beschäftigt in der Regel weniger als fünf Arbeitnehmer und hat derzeit auch keine ihr gemäß § 2 Absatz 2 Drittelbeteiligungsgesetz zuzurechnenden Arbeitnehmer von im Sinne des §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundenen Unternehmen und/oder von in Gemeinschaftsbetrieben tätigen Arbeitnehmern. Die GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG unterliegt nach der vorgenannten Rechtsprechung deshalb derzeit nicht der Mitbestimmung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz. Maßgebend für die Errichtung und die zukünftige Zusammensetzung des Aufsichtsrats sind daher die §§ 95, 96 Absatz 1 6. Fall, 101 Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz. Danach ist der Aufsichtsrat ausschließlich mit Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu besetzen. 3. Der Aufsichtsrat der GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG wird nach den §§ 95, 96 Absatz 1 6. Fall, 101 Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz ausschließlich mit Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Absatz 2 Aktiengesetz innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Absatz 1 Aktiengesetz zuständige Gericht anrufen. 4. Diese Bekanntmachung wird gemäß § 97 Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz im Bundesanzeiger und gleichzeitig durch Aushang in allen inländischen Betrieben der Gesellschaft und ihrer Konzernunternehmen veröffentlicht. Stuttgart, 7. Dezember 2023 Der Vorstand
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG, Stuttgart, Allemagne.