Mannheim
ISIN DE0005909006
Wertpapier-Kenn-Nr. 590 900
Dividendenbekanntmachung
Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 21. Mai 2008 beschlossen, auf jede gewinnberechtigte Stückaktie eine Dividende von Euro 1,80 auszuschütten.
Die Dividende wird am 22. Mai 2008 nach Abzug von 20% Kapitalertragsteuer zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 % auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 21,1 %) gegen Einreichung des Gewinnanteilsscheins Nr. 12 bei der Dresdner Bank AG, Frankfurt am Main, gezahlt.
Aktionäre, deren Aktien sich bei einem Kreditinstitut in Depotverwahrung befinden, brauchen nichts zu veranlassen, da das Kreditinstitut die Gewinnanteilsscheine ohne besonderen Auftrag trennen und den Aktionären den Gegenwert gutschreiben wird.
Hinweis für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Aktionäre:
Die einbehaltene Kapitalertragsteuer kann im Rahmen der Veranlagung zur deutschen Einkommen- oder Körperschaftsteuer auf die festgesetzte Steuer angerechnet werden. Der einbehaltene Solidaritätszuschlag ist auf den festgesetzten Solidaritätszuschlag anrechenbar.
Der Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags entfällt bei den inländischen Aktionären, die ihrer Depotbank eine von ihrem Wohnsitzfinanzamt ausgestellte "Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung" eingereicht oder einen Freistellungsauftrag erteilt haben, soweit der Freistellungsbetrag noch nicht verbraucht ist.
Die Besteuerung der Dividende erfolgt bei inländischen Aktionären nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (Halbeinkünfteverfahren) bzw. des Körperschaftsteuergesetzes.
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