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Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Hochland AG Ureg04/09/2008 German Company Register, Allemagne

Texte

Hochland AG

Heimenkirch

Bekanntmachung
über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Hochland AG


Der Vorstand ist der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der Hochland AG nicht nach den für ihn maßgeblichen Vorschriften zusammengesetzt ist. Der Aufsichtsrat ist nach Ansicht des Vorstands nicht länger nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes zusammenzusetzen. Der Aufsichtsrat hat vielmehr nach Ansicht des Vorstands gemäß § 96 Abs. 1 Aktiengesetz nur aus Mitgliedern der Aktionäre zu bestehen.

Der Aufsichtsrat wird nur aus Mitgliedern der Aktionäre gemäß § 96 Abs. 1 AktG zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 Aktiengesetz innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 Aktiengesetz zuständige Gericht anrufen.

Heimenkirch, den 4. September 2008

 

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Vorstandsvorsitzender                             Vorstand

Hubert Staub
Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : HOCHLAND SE, Heimenkirch, Allemagne.